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Hegglin Peter · Ständerat · 2026-06-11

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-11

Wortprotokoll

Die vorgesehenen Änderungen im Heilmittelgesetz tragen dazu bei, die Arzneimittelsicherheit zu stärken, die Qualität der Versorgung zu verbessern, indem auch Arzneimittel für neuartige Therapien im Heilmittelgesetz spezifisch und umfassend geregelt werden, und zudem die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen besser zu nutzen. Eintreten ist für mich deshalb unbestritten. Ich möchte nur vier mir wichtige Elemente noch zusätzlich erwähnen.

Ich beginne mit dem Online-Handel: Für mich war es schon länger ein grosses Ärgernis, dass ich rezeptfreie Medikamente nicht im Online-Handel oder per Internet bestellen konnte. Immer war ein Gang zur Apotheke notwendig, um nur schon zum Beispiel eine Packung Neocitran zu erwerben. Für rezeptpflichtige Medikamente ist der Versandhandel bereits erlaubt, aber für rezeptfreie Medikamente ist er in der Schweiz explizit verboten, was wenig bekannt ist und von vielen auch nicht verstanden wird. Im Ausland ist der Over-the-Counter-Handel hingegen überhaupt kein Problem. Ich bin froh, hat die Kommission einmütig entgegen Bundesrat und Nationalrat beschlossen, diese Möglichkeit zu eröffnen. Sollte die vorgeschlagene Formulierung Mängel aufweisen, können über die Vernehmlassung zur Revision 3b im Differenzbereinigungsverfahren sicher noch Verbesserungen einfliessen.

Die neue Bestimmung erleichtert den Zugang zu Arzneimitteln, fördert innovative Versorgungsmodelle und unterstützt die Digitalisierung des Medikationsprozesses, dies unter Wahrung der Arzneimittelsicherheit, der Beratung von Patientinnen und Patienten sowie auch der Nachverfolgbarkeit der abgegebenen Arzneimittel. Das ist für mich ein wichtiges Element, das keinen weiteren Aufschub mehr erträgt.

Damit komme ich zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit Digisanté haben wir ein Schlüsselprojekt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens angestossen. Es ist ein sehr komplexes, herausforderndes und kostspieliges Projekt. Die bisherigen Statusberichte attestieren dem Projekt, bisher gut unterwegs zu sein; das möchte ich lobend erwähnen. Es ist aber ein Projekt zur Digitalisierung von Verwaltungsabläufen und nicht zur Unterstützung privater Betreiber elektronischer Systeme. Zur Unterstützung von privaten Projekten fehlte und fehlt noch immer eine gesetzliche Grundlage.

In der Botschaft hat der Bundesrat keine entsprechenden Ausführungen dazu gemacht; auch der Nationalrat hat nichts dazu aufgenommen. In der Kommissionsberatung hat der Bundesrat aber einen entsprechenden Vorschlag eingebracht: Mit dem neuen Artikel 26abis definieren wir die notwendigen Anforderungen für eine staatliche Unterstützung. Um finanzielle Beiträge zu gewähren, müssten zukünftig sicher noch Budgetkredite oder allenfalls ein Verpflichtungskredit eingestellt und muss je nach Umfang wahrscheinlich auch noch die Schuldenbremse gelöst werden. Aktuell fehlen dazu aber noch die Grössenangaben; in der Differenzbereinigung wäre dieser Punkt dann sicher noch zu klären.

Mit dieser Möglichkeit zur Unterstützung von Privaten wird die Projektlandschaft aber noch viel komplexer. Zentral ist, dass die vorgesehenen digitalen Instrumente wie das E-Rezept sowie der elektronische Medikationsplan eng mit dem Bundesprogramm Digisanté sowie dem Aufbau des Swiss HDS abgestimmt werden. Der Swiss HDS soll als sicherer und interoperabler Rahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten, Versorgung, Forschung und Innovation dienen. E-Rezept, E-Medikationsplan und elektronische Dosierungssysteme müssen so ausgestaltet werden, dass sie technisch und organisatorisch mit den nationalen Digitalisierungsstrategien kompatibel sind. Nur so können Synergien genutzt, Medienbrüche vermieden und zusätzliche administrative Belastungen verhindert werden.

Das E-Rezept und der E-Medikationsplan haben sich in verschiedenen europäischen Ländern bereits bewährt und stellen einen wichtigen Treiber der Digitalisierung im Gesundheitswesen dar. Der grösste Nutzen entsteht letztlich für Patientinnen und Patienten durch eine verbesserte Behandlungsqualität und höhere Arzneimittelsicherheit zur Prävention von Missbrauch und Mehrfachverschreibungen. Eine enge Koordination mit dem E-GD ist ebenfalls sicherzustellen.

Vermehrt von der Ärzteschaft geäusserte Bedenken über den Nutzen des E-GD sind, meine ich, vor weiteren Umsetzungsschritten vertieft zu prüfen. Ärzte haben mir gesagt, das E-GD sei für sie aufgrund der Unvollständigkeit der Angaben - man ist ja frei darin, was man dort aufführt oder eben nicht aufführt - nicht von Nutzen. Es wäre schade, wenn wir nach dem EPD mit dem E-GD eine weitere digitale Leiche produzieren würden. Ich kann mir vorstellen, dass mir als Patient ein Zugang zum Swiss HDS genügen würde, vielleicht ein beschränkter Lesezugang, um meine Patientenakte einzusehen. Ich hoffe, der Bundesrat prüft das weitere Vorgehen beim E-GD noch. Es wird auch bei uns in der parlamentarischen Beratung sicher noch Diskussionen auslösen.

Damit komme ich zu den Kosten. Wenn es gelingt, alle geplanten Projekte und alle geplanten Effizienzgewinne erfolgreich umzusetzen, sollten am Schluss sogar Kosten eingespart werden können. Das schreibt der Bundesrat in der Botschaft, und ich finde es nicht so abwegig. Es erfordert aber von der Verwaltung eine professionelle Führung und Abstimmung der einzelnen Projekte. Dass der Bundesrat mit einer Botschaft nicht zusätzliche Stellen und Finanzen beantragt, möchte ich lobend erwähnen. Ich finde, das ist wirklich sehr lobenswert. Meistens ist es ja umgekehrt, und uns werden mit einer Botschaft doch viele neue Stellen oder auch zusätzliche Ausgaben beantragt.

Schlussendlich komme ich noch zu den Tierarzneimitteln. Ich unterstütze die vorgesehene Angleichung der Tierarzneimittelregulierung an die Bestimmungen der EU. Dies kann dazu beitragen, Handelshemmnisse abzubauen, die Verfügbarkeit zu verbessern und den Zugang zu innovativen Therapien zu erleichtern. Bei der Umsetzung ist aber zu beachten, dass für Tierärztinnen und Tierärzte sowie für tiermedizinische Einrichtungen keine unverhältnismässigen zusätzlichen administrativen Belastungen entstehen. Deshalb habe ich einen Minderheitsantrag eingereicht. Ich werde dazu nochmals das Wort ergreifen.

Ich empfehle Ihnen in allen anderen Punkten, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zu folgen.