Lexipedia

Schneider Meret · Nationalrat · 2026-06-11

Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2026-06-11

Wortprotokoll

Um ein Hauptargument vorwegzunehmen: Nein, es geht nicht darum, Adoptivmütter und biologische Mütter gleichzusetzen, sondern darum, jede Form der Mutterschaft wertzuschätzen und der Situation der Mutter Rechnung zu tragen.

Im Bundesrecht ist festgelegt, dass Arbeitgebende das Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitnehmerin während deren Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft nicht kündigen dürfen. Dies gibt Sicherheit und sorgt dafür, dass sich Mütter in der Zeit nach der Geburt nicht zusätzlich um einen möglichen Verlust des Arbeitsplatzes und damit um ihre finanzielle Zukunft Sorgen machen müssen.

Selbstverständlich befindet sich eine Adoptivmutter nach der Adoption in einer körperlich ganz anderen Situation als eine biologische Mutter, das versteht sich von selbst. Adoptivmütter übernehmen jedoch eine vergleichbare Verantwortung wie biologische Mütter, und im Fall einer Adoption ist die Anfangsphase für den Aufbau einer sicheren Bindung zwischen Mutter und Kind entscheidend. Diese Bindung ist für das emotionale und psychologische Wohlbefinden des Kindes fundamental. Wenn eine Mutter Angst hat, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, kann das Stress verursachen und mit negativen Folgen für ihre Gesundheit und jene des Kindes verbunden sein. Aus dieser Perspektive ist der Kündigungsschutz absolut angebracht, da auch Adoptivmütter in solchen Situationen vom Stress eines möglichen Arbeitsplatzverlustes entbunden und entlastet werden sollen.

Die Fragen, die sich hier stellen, sind erstens, ob es einen Handlungsbedarf gibt, und zweitens, ob ein Kündigungsschutz für Adoptivmütter negative Konsequenzen hätte.

Die erste Frage kann mit Ja beantwortet werden, da der Kanton Tessin diese Initiative nicht ohne Grund lanciert hat und sich eine grosse Mehrheit des Tessiner Kantonsparlamentes dafür ausgesprochen hat. Adoptivmütter stehen in gewissen Bereichen vor denselben Herausforderungen wie biologische Mütter. Der Aufbau der Beziehung zum Kind bedeutet eine intensive Zeit und stellt eine grosse Herausforderung dar, unabhängig vom Alter des Adoptivkindes. Im Hinblick auf diese Phase der Bindung zum Kind ist es entscheidend, genügend Zeit und Ressourcen zur Verfügung zu haben. Adoptivkinder werden oft in eine neue Umgebung integriert, auch wenn zuvor ein Pflegeverhältnis bestand. Der Kündigungsschutz würde Planungssicherheit für Familien bieten, und ein gesicherter Arbeitsplatz garantiert finanzielle und auch emotionale Stabilität.

Die zweite Frage nach den negativen Konsequenzen kann klar mit Nein beantwortet werden. Dass einer Adoptivmutter in dieser relativ kurzen, sensiblen Zeit nicht gekündigt werden darf, ist für die Unternehmen und die Arbeitgebenden mehr als verkraftbar. Es liegt sogar im Interesse der Unternehmen und ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Denn Unternehmen, die eine inklusive Beschäftigungspolitik verfolgen, reduzieren die Fluktuation, wodurch sich auch die Kontinuität im Betrieb verbessert. Ausserdem, seien wir realistisch: Angesichts der sehr geringen Zahl der Adoptionen in der Schweiz wären die Fälle, in denen ein Unternehmen einer Mitarbeitenden kündigen möchte, dies aber aufgrund des Kündigungsschutzes nicht kann, an einer Hand abzählbar.

Die Interessenabwägung führt daher zu einem klaren Schluss. Die finanzielle und psychische Stabilität von Frauen, die Adoptivmutter werden, hat eine grosse Auswirkung auf eine gelingende Mutter-Kind-Beziehung und steht den ganz seltenen Fällen gegenüber, in denen ein Unternehmen eine Frau während des Kündigungsschutzes entlassen will. In meinen Augen ist klar, was hier stärker zu gewichten ist.

Ich bitte Sie daher, meine Minderheit und damit die Standesinitiative zu unterstützen.