Würth Benedikt · Ständerat · 2026-06-11
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-11
Wortprotokoll
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dringend die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die betroffenen Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter vom Bund für Einkommensausfälle und Mehrkosten entschädigt werden können, die ihnen durch die von den Veterinärbehörden angeordneten Präventivmassnahmen gegen hochansteckende Tierseuchen entstehen.
Das Thema hat einen direkten Kontext, nämlich das Phänomen der Tierseuche Lumpy Skin Disease (LSD). Wir haben hier in diesem Rat auch schon verschiedene Vorstösse dazu beraten; ich erinnere an die Interpellation Broulis 26.3082. Im Nationalrat wurde die gleichlautende Motion 26.3022 eingereicht. Wenn unser Rat diese Motion annimmt, ist die Umsetzung des Anliegens also auf den Weg gebracht. Der Bundesrat ist bereits daran, das Anliegen umzusetzen, weil es eben dringlich ist.
Wir haben das Ziel, die Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, dass so effektiv wie möglich Präventionsmassnahmen ergriffen werden können, damit die Bedrohungslage so gut wie möglich eingegrenzt und Schäden für die ganze Wertschöpfungskette vermieden werden. Letztendlich will ja niemand, dass Tierhalter ihre Tiere eliminieren müssen. Mit geeigneten Präventionsmassnahmen soll die Gefahr von Ausbrüchen möglichst abgewendet werden.
Das Tierseuchengesetz - hier liegt das Problem, und das ist der Grund für die Motion - sieht im Moment jedoch nicht vor, dass Entschädigungen ausgerichtet werden können. Bei allen hochansteckenden Tierseuchen bestehen notwendigerweise Einschränkungen, sei es im Tierverkehr, sei es im Umgang mit tierischen Nebenprodukten.
Darum war es richtig, dass die Veterinärbehörden im Kontext von LSD tätig wurden. Wie wurden sie konkret tätig? Ihre Vorgehensweise löste insbesondere in der Westschweiz einige Diskussionen aus. Als präventive Massnahme zum Schutz der gesamten Schweizer Landwirtschaft verbot das BLV die Sömmerung von Schweizer Rindern in Frankreich. Diese Massnahme wurde sorgfältig auf ihre Verhältnismässigkeit hin abgewogen; sie war letztendlich nötig. Eine solche Massnahme trifft einzelne Betriebe natürlich stärker als andere. Tierseuchen kommen ja häufig regional vor, sind also nicht gleichmässig im Land verteilt. Die Schäden bzw. der Mehraufwand für Massnahmen wie das Sömmerungsverbot sind entsprechend stark von der Struktur der einzelnen Betriebe abhängig.
Die Entschädigung soll fair sein. Sie soll abhängig von der jeweiligen individuellen Situation der Betriebe erfolgen, die Schäden bzw. Mehrkosten aufgrund der angeordneten präventiven Massnahmen vorzuweisen haben. Für rund 260 Tierhaltende gilt das Verbot, in Frankreich zu sömmern. Damit komme ich nochmals zur aktuellen Problemlage. Es werden Sömmerungsplätze in der Schweiz gesucht. Für die Sömmerung in der Schweiz gibt es Direktzahlungen seitens des BLW. Es wird also abzuwägen sein, wo es eine zusätzliche finanzielle Unterstützung geben soll und welche Schäden bzw. Mehrkosten ein Betrieb effektiv zu tragen hat.
Die Kommission entschied einstimmig, die Kommissionsmotion einzureichen. Der Bundesrat beantragt Annahme der Motion; ich habe es ausgeführt.
Ich danke Ihnen, wenn Sie die Motion annehmen.