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Candan Hasan · Nationalrat · 2026-06-11

Candan Hasan · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-11

Wortprotokoll

Hätten Sie es gewusst? Gemäss Verordnung des VBS steht jedem Berufsoffizier und Berufsunteroffizier sowie jeder Berufsoffizierin und Berufsunteroffizierin ein eigenes Auto zu. Im Durchschnitt sind es 1800 Personen, die auf eine Flotte in der durchschnittlichen Grösse von 1700 Dienstfahrzeugen zurückgreifen können. Der Wert der gesamten Dienstfahrzeugflotte beläuft sich auf rund 24 Millionen Franken. Die Kosten für die Beschaffung von neuen Dienstfahrzeugen betragen jährlich durchschnittlich 12 Millionen Franken, die Unterhaltskosten der Dienstfahrzeugflotte rund 2,5 Millionen Franken. Die Dienstfahrzeuge können bei Bezahlung einer monatlichen Pauschale von 250 bis 320 Franken auch privat genutzt werden. Der Bund übernimmt das Haftpflicht- und Kaskorisiko auch für Privatfahrten. Sie können es nachrechnen: Auf die Lebensdauer der Autos ist das eine Mitfinanzierung des Fahrzeugs durch den Bund von knapp 50 Prozent, und der jährliche persönliche Beitrag, welcher für ein Dienstfahrzeug bezahlt werden muss, ist tiefer als der für ein Erst- oder Zweitklass-GA.

Ich bin der Meinung - und vielleicht sind es auch Sie, wir werden es dann sehen -, dass dieser Fahrzeugbestand aus heutiger Sicht zu hoch ist. Es ist nicht zwingend notwendig, dass jede Person ein eigenes Fahrzeug besitzt und führt. Aus diesem Grund fordere ich vom Bundesrat, dass er den Fahrzeugbestand überprüft. Gerne gebe ich auch einen Zielwert an: Anzustreben ist eine Halbierung der Fahrzeugflotte.

Der Bundesrat wehrt sich gegen die Überprüfung mit der Begründung, dass die Berufsmilitärs einen erhöhten Mobilitätsbedarf haben und die verschiedenen Ausbildungs- und Einsatzorte zu jeder Zeit erreichen müssen. Der Bundesrat möchte deshalb an den vom übrigen Personal abweichenden personalrechtlichen Bestimmungen für das militärische Berufspersonal festhalten.

Aufgrund der Antwort des Bundesrates habe ich mir überlegt, welche anderen Personen ebenfalls einen erhöhten Mobilitätsbedarf haben und verschiedene Orte zu jeder Zeit erreichen müssen. Dazu gehören sicher auch die kantonalen Regierungsräte und Regierungsrätinnen. Und wie es der Zufall will, machte der "Blick" letztes Jahr eine Umfrage bei den Kantonsregierungen, den sogenannten "grossen Staatskarossen-Report". Okay, über den Namen können wir streiten, aber es sind interessante Fakten darin zu lesen. So besitzen die 154 kantonalen Regierungsräte und Regierungsrätinnen insgesamt 58 Staatsfahrzeuge. Das ist eine Fahrzeugquote von knapp 40 Prozent. Die Unterschiede sind gross, wie es in der föderalistischen Schweiz nicht anders zu erwarten gewesen wäre. In wenigen Kantonen besitzen alle Regierungsratsmitglieder ein eigenes Dienstauto; ich verzichte auf die Nennung. Die Hälfte der Kantone hat ein oder zwei Fahrzeuge im Einsatz. Oft findet sich ein grosser Van darunter, der gleich das ganze Gremium transportieren kann. Vielerorts nutzen die Regierungsräte aber den öffentlichen Verkehr oder das eigene Privatauto, um zu Terminen zu gelangen.

Die Regierungen gehen sparsam mit den Fahrzeugen um. Dies zeigt das teils hohe Durchschnittsalter der Fahrzeuge. Wir haben es noch im Kopf: sechseinhalb Jahre ist das Durchschnittsalter beim Militär. Demgegenüber sind zum Beispiel die drei Solothurner Autos zwischen neun und elf Jahre alt, und das Auto der Urner Regierung wurde sogar vor 2010 gekauft. Im Kanton Luzern haben die beiden Luzerner Regierungsräte Finanzdirektor Reto Wyss sowie Justiz- und Sicherheitsdirektorin Ylfete Fanaj den Staatswagen im letzten Jahr nur sechsmal angefordert. Sie begründen dies damit, lieber den ÖV zu nutzen. Und auch bei unserer Landesregierung besitzen nicht einmal alle Mitglieder ein eigenes Dienstfahrzeug. Hätten Sie das gewusst? Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter - ich muss ihr wirklich mal einen Kranz winden - verzichtet auf ein Dienstfahrzeug.

Geschätzter Herr Bundesrat, Sie beweisen es selbst: Das Argument des erhöhten Mobilitätsbedürfnisses und der erhöhten Erreichbarkeit hält einfach nicht stand. Ich bin einverstanden, dass Personen des Berufsmilitärs Zugang zu einem Fahrzeug haben müssen, aber nicht in dem heutigen Ausmass. Das ist aus ökologischer und ökonomischer Sicht schlicht nicht mehr adäquat und zeitgemäss. Die Regelung "Jeder Person ein eigenes Fahrzeug" ist ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört.

Ich danke Ihnen, wenn Sie das Postulat unterstützen.