Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-15
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-15
Wortprotokoll
Es geht um etwas, was uns alle betrifft: um den Einkauf von Früchten und Gemüse. Im Detailhandel gilt der Grundsatz, dass beim Verkauf von messbaren Waren die Nettomenge massgebend ist, also die Menge der Ware ohne Verpackungsmaterial. Bis Ende 2024 sah die Mengenangabeverordnung des EJPD bei Selbstbedienung eine Ausnahme vor. Ein Schutzsack zählte zur massgebenden Menge, wenn er nicht schwerer als 2 Gramm war. Seit Anfang 2025 muss das Gewicht der Säcke immer abgezogen werden, unabhängig davon, wie schwer sie sind. Grundlage dafür ist eine Verordnungsänderung aus dem Jahr 2019, welche eine Übergangszeit vorsah. In der Praxis wird das häufig so umgesetzt, dass die Konsumentin und der Konsument an der Waage die Art der Verpackung wählen müssen.
Der Bundesrat schliesst sich der Motion an und beantragt ebenfalls die Annahme; die Ausnahme soll wieder gelten. Gleichzeitig soll der Detailhandel die Möglichkeit haben, die heutige Lösung mit dem Abzug des Gewichts der Säcke weiterzuführen. So können erneute Umstellungskosten vermieden werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen. [GZ]