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AB 377124

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-16

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat am 19.[NB]Mai dieses Jahres die Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer behandelt, wobei "Änderung" eigentlich falsch oder zumindest nicht ganz richtig ist. Vielmehr ist das, was wir heute hier diskutieren, eine Weiterführung des Status quo. Grundlage für die heutige Diskussion sind zwei gleichlautende Motionen, die eine von SVP-Ständerätin Esther Friedli und die andere von mir.

Worum geht es? Es geht um Artikel 25 Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzes, und es geht um die Fortführung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen. Dieser liegt heute bei 3,8 Prozent. Er soll nicht verstetigt, sondern einfach verlängert werden, nämlich bis am 31.[NB]Dezember 2035. Dieses Instrument wurde ursprünglich einmal bis Ende 2020 eingeführt und dann bis Ende 2027 verlängert. Ihre Kommission möchte es jetzt noch einmal verlängern, nämlich bis Ende 2035.

Warum ist das wichtig? Erstens käme die Aufhebung des Sondersatzes faktisch einer Steuererhöhung gleich; zweitens ist der Tourismus in weiten Teilen ein Exportsektor; drittens haben wir immer noch Herausforderungen infolge des starken Schweizerfrankens. Sie müssen sich schlussendlich die Frage stellen, und Ihre Kommission hat dies getan: Welche Rahmenbedingungen wollen wir für den Schweizer Tourismus?

Die Steuererhöhung ist offensichtlich. Eine Aufhebung des Sondersatzes würde eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 4,3 Prozentpunkte bedeuten. Das wäre mehr als eine Verdoppelung im Vergleich zur heutigen Situation. Hierzu braucht es seitens der Kommissionsberichterstatter keine weiteren Ausführungen mehr, das ist selbstredend und selbsterklärend. Darum konzentriere ich mich in meinem weiteren Votum auf den Exportsektor und insbesondere den starken Franken.

Der Bezug zum Exportsektor ist vielleicht auf den ersten Blick nicht so klar ersichtlich. Anders als im Falle der Maschinenindustrie, die Maschinen direkt ins Ausland liefert, werden die Dienstleistungen im Tourismus in der Schweiz angeboten. Aber viele Gäste, rund die Hälfte, stammen aus dem Ausland und bringen somit Geld in die Schweiz, was faktisch die gleiche Wirkung hat wie der Export, einfach mit der Tatsache, dass man hier standortgebunden in der Schweiz seine Leistungen erbringt. Man hat die Mitbewerber zwar im eigenen Land, aber die Konkurrenz, die wahre Konkurrenz hat man im Ausland. Der Entwurf, den Ihnen der Bundesrat aufgrund der beiden Motionen vorlegt, beinhaltet damit eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in dem Sinne, dass er auch die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland stärkt.

Zu diesem Ausland zwei, drei Zahlen, denn sämtliche direkten Konkurrentinnen und Konkurrenten im Ausland kennen ebenfalls einen Sondersatz für die Beherbergung: Nehmen Sie Deutschland. Deutschland hat einen Normalsatz von 19 Prozent Mehrwertsteuer, der Beherbergungssatz liegt aber bei 7 Prozent. Italien hat einen Normalsatz von 22 Prozent, der Beherbergungssatz liegt bei 10 Prozent. Frankreich hat einen Normalsatz von 20 Prozent und einen Beherbergungssatz von 10 Prozent, ebenso Österreich. Sie sehen: Rund um die Schweiz hat man überall einen Weg gefunden, einen Sondersatz für Beherbergungsleistungen einzuführen. Würden wir diesen nun in der Schweiz aufheben, so würden wir unsere eigenen Hotels gegenüber der Konkurrenz aus dem nahe gelegenen Ausland benachteiligen. Die Sondersätze im nahen Ausland gehen in Bezug auf die Gastronomie und die im Hotel erbrachten gastronomischen Leistungen zudem noch weiter als hier in der Schweiz.

Für die Mehrheit Ihrer Kommission ist klar: Am Sondersatz soll festgehalten werden. Wir wollen weder eine Steuererhöhung für die Hotels noch zusätzliche Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Hotellerie gegenüber der ausländischen. Ihre Kommission trat dann auch mit 13 zu 11 Stimmen auf die Vorlage ein.

Eine Minderheit Grossen Jürg beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Nur, was 1996 gegolten hat, gilt auch heute noch. Erstens geht die Hälfte der Logiernächte weiterhin auf Gäste aus dem Ausland zurück, und zweitens bezahlt die klassische Exportindustrie in der Schweiz, also beispielsweise eine Unternehmung, die Maschinen ins Ausland liefert, keine Mehrwertsteuer. Der Sondersatz ist also ein bewährter Kompromiss und auch eine bewährte Lösung.

Die Minderheit moniert, die Gäste kämen ja sowieso in die Schweiz, weil die Schweiz so schön sei. Mit ihrem zweiten Teilsatz hat sie natürlich völlig recht. Die Schweiz ist nicht nur schön, sie ist wunderschön - aber das alleine bringt die Gäste noch nicht in die Schweiz. Die Minderheit moniert auch, es gebe Overtourism, der nachteilig sei, und es gebe eine Benachteiligung der rein gastronomischen Betriebe. Die Mehrheit entgegnet hier: Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Menschen in die Schweiz kommen, auch wenn wir ein schönes Land, ein sicheres Land, ein tolles Land sind. Die Kosten, um in der Schweiz Ferien zu machen, sind schon heute hoch, und eine Aufhebung des Sondersatzes würde die Preise mindestens noch einmal um bis zu 5 Prozent verteuern. Zudem wird der Sommer 2026 wahrscheinlich herausfordernd werden. Die internationalen Wirren und insbesondere die Frage, ob schlussendlich noch genügend Kerosin zur Verfügung stehen wird, werden Auswirkungen auf den Schweizer Tourismus haben. Das zeigen die Buchungszahlen, die uns bereits vorliegen.

Overtourism ist eine Ausnahme. Ich sage nicht, dass es ihn nicht gibt. Aber er ist auf gewisse spezifische Orte und auf gewisse Zeiten fixiert. Für die schweizerische Tourismusbranche insgesamt ist Overtourism kein Problem, im Gegenteil: Wir haben in vielen, vielen Regionen der Schweiz noch Auslastungsmöglichkeiten. Die Benachteiligung der Gastronomie ist ein erfundenes Argument. Sie selber konnten es lesen: Die Gastronomie unterstützt diese Lösung, weil sie eben weiss, welche Bedeutung die Hotels auch für die Gastronomie haben.

Eine Minderheit Zybach kritisiert zudem, nur grosse Betriebe würden profitieren. Die Mehrheit entgegnet hier: Sämtliche Betriebe profitieren. Aber es ist klar: Wer mehr Umsatz generiert, spart mehr Mehrwertsteuern ein. Aber wenn man es qualitativ anschaut - und das ist eigentlich der entscheidende Punkt -, dann fällt auf, dass bei kleinen Betrieben die Entlastung stärker ins Gewicht fällt. Zur Kritik an den ausländischen Hotelketten kann nur gesagt werden, dass diese ihre Wertschöpfung eben auch in der Schweiz generieren, auch wenn sie einen ausländischen Investor haben.

Damit beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, auf diese Vorlage einzutreten.

Ebenso beantragt Ihnen die Kommission, die Beschränkung auf Hotels mit einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Franken abzulehnen, und zwar mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Minderheit Zybach beantragt, dass nur Hotels mit einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Franken vom Sondersatz profitieren. Die Minderheit Zybach sagt, es brauche einen Sondersatz, aber sie will ihn einschränken. Was sind die Gründe, die dagegen sprechen? Gleiche Unternehmen würden je nach Grösse ihres Betriebs steuerlich unterschiedlich behandelt. Der Antrag der Minderheit Zybach ist daher nicht nur bürokratisch, sondern ordnungspolitisch falsch, ja, wenn man genau hinschaut, wahrscheinlich sogar verfassungswidrig. In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie diesen Minderheitsantrag ablehnen.

Was mit der Motion Friedli Esther begonnen hat, kommt heute hier nun zur Abstimmung. In der Gesamtabstimmung hat Ihre Kommission der Vorlage mit 14 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Ich danke Ihnen, wenn Sie es Ihrer Kommission gleichtun und sich gegen Steuererhöhungen und gegen einen Wettbewerbsnachteil für Schweizer Hotels einsetzen.

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