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Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-17

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-17

Wortprotokoll

Das Ihnen vorliegende Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen sieht vor, dass grosse Online-Dienste die Medien für die Nutzung ihrer Inhalte entschädigen sollen. Für den Bundesrat ist das eine Frage der Fairness. Die grossen Online-Dienste sollen nicht einfach gratis die Leistungen von Medienunternehmen für ihr eigenes Geschäftsmodell übernehmen dürfen.

Der Nationalrat hat nun aber die Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag zurückgewiesen, die Vorlage mit den Arbeiten zur Motion Gössi 24.4596, "Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch", zu vereinigen. Wie Sie soeben gehört haben, stimmt Ihre vorberatende Kommission dieser Rückweisung zu.

In der Tat ist es so, dass seit der Ausarbeitung des vorliegenden Leistungsschutzrechts die technische Entwicklung wieder rasant fortgeschritten ist. Auch Suchmaschinen werden heute mit generativer KI betrieben. Sie haben sicher die KI-generierten Texte bemerkt, die mittlerweile am Anfang einer Suchanfrage angezeigt werden und die Snippets ergänzen oder sogar ersetzen. Die Wirkungsweisen von Suchmaschinen und von Anwendungen der generativen KI überschneiden sich deshalb mehr und mehr.

Vor diesem Hintergrund erscheint es auch dem Bundesrat inhaltlich sinnvoll, für die ganze Thematik eine einzige Vorlage auszuarbeiten. Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion Gössi wurden vom Institut für Geistiges Eigentum bereits an die Hand genommen. Aus praktischer Sicht steht damit einer Vereinigung der beiden Geschäfte nichts im Wege. Die Arbeiten zur Motion Gössi würden bei einer solchen Vereinigung keine Verzögerung erfahren. Mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für die Medienunternehmen als solches führt die Vereinigung zu einer zeitlichen Verzögerung von etwa zwei Jahren.

Ich werde Ihnen hier also keinen anderen Antrag stellen und bin einverstanden damit, dass die Vorlage an den Bundesrat zurückgeht.