Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-17
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-17
Wortprotokoll
Mit der Vorlage zur erleichterten Stiefkindadoption sollen Kinder, die bei Geburt nur einen rechtlichen Elternteil haben, rechtlich schneller abgesichert werden: Das Kindesverhältnis zum zweiten Elternteil soll im Interesse und zum Schutz der betroffenen Kinder rascher errichtet werden. Das sollte eigentlich heute unbestritten sein, auch wenn die Minderheit Rieder gar nicht auf die Vorlage eintreten will.
Es geht um Kinder, die unter Inanspruchnahme eines Fortpflanzungsverfahrens, das nicht im schweizerischen Fortpflanzungsmedizingesetz vorgesehen ist, gezeugt wurden. Es geht um Fälle, in denen nur eine Person des Paares bei der Geburt des Kindes rechtlicher Elternteil werden kann; der zweite Elternteil ist auf den Weg der Stiefkindadoption verwiesen, damit ein Kindesverhältnis begründet werden kann. Weil das lange dauert, zu lange, soll die Stiefkindadoption in diesen Fällen erleichtert werden. Davon können sowohl gleichgeschlechtliche als auch verschiedengeschlechtliche Paare profitieren.
Die Vorlage geht auf die Motion 22.3382, "Keine unnötigen Hürden bei der Stiefkindadoption", zurück. Diese wurde vom Ständerat ohne Gegenantrag an den Bundesrat überwiesen. Damit hat das Parlament vom Bundesrat eine Vorlage zur raschen rechtlichen Absicherung der betroffenen Kinder durch einen zweiten Elternteil verlangt.
Wir schlagen nun vor, bei den Stiefkindadoptionen auf das heute vor der Adoption verlangte, einjährige Pflegeverhältnis zu verzichten. Dieses Grundanliegen war damals auch in Ihrem Rat unbestritten, und es wurde in der Vernehmlassung und vom Nationalrat überwiegend unterstützt. Kern der schlanken Vorlage des Bundesrates ist die Streichung des heute erforderlichen Pflegejahres bei einer solchen Stiefkindadoption. Weitergehende Erleichterungen für die Errichtung des Kindesverhältnisses sollen in diesen Fällen im Rahmen der ebenfalls laufenden Arbeiten zur Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes geprüft werden. Da diese Revisionen aber noch einige Zeit dauern werden - ich komme darauf noch zurück -, ist es richtig, dass wir für die betroffenen Kinder und ihre Familien eine rasche Verbesserung schaffen.
Der Nationalrat wollte sogar noch weitergehen als der Bundesrat. Er hat daher Anpassungen bei den Adoptionsvoraussetzungen und Regelungen zur Beschleunigung des Adoptionsverfahrens beschlossen. Auf ähnliche Bestimmungen hatte der Bundesrat nach der Vernehmlassung und der verbreiteten Kritik bewusst verzichtet. Auch wenn der Bundesrat ein anderes Vorgehen als der Nationalrat vorgezogen hätte, kann er sich den Beschlüssen des Nationalrates im Grundsatz anschliessen. Die Vorlage enthält übrigens auch wichtige Verbesserungen im Bereich der Stiefkindadoption von volljährigen Personen, diese sind aber vollständig unbestritten.
Ich komme zum Eintreten. Die Vorlage setzt ein wichtiges und ursprünglich unbestrittenes Anliegen um. Kinder dürfen nicht wegen der Umstände ihrer Entstehung benachteiligt werden. Sie wachsen mit Menschen auf, die ihre Eltern sein wollen. Das Kindesverhältnis zum Wunschelternteil soll daher rasch entstehen. Die betroffenen Kinder haben das Recht, zu ihrem Schutz möglichst zeitnah nach der Geburt durch zwei Elternteile rechtlich abgesichert zu sein. Daher ist die Stiefkindadoption in diesen Fällen zu erleichtern, und zwar möglichst bald. Dieser gesetzgeberische Handlungsbedarf ist anerkannt.
Das gilt übrigens auch für die Kantone. Es ist nicht etwa so, dass eine Mehrheit der Kantone gegen den Entwurf, den ihnen der Bundesrat präsentiert hat, ist. In der Vernehmlassung hatte sich eine Mehrheit der Kantone gegen den Vorentwurf und dort insbesondere gegen die verfahrensrechtlichen Bestimmungen ausgesprochen. Gestützt auf die Vernehmlassung hat der Bundesrat die Vorlage namentlich in den von den Kantonen kritisierten Punkten angepasst und ihrer Kritik bezüglich Verfahrensdauer und -vereinfachung Rechnung getragen und diese Punkte gestrichen. Die Hauptkritikpunkte wurden damit eliminiert.
Es ist daher angezeigt, Verantwortung zu übernehmen und für die notwendige Verbesserung der Rechtslage der betroffenen Kinder zu sorgen - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit Rieder auf Nichteintreten abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten.
Ich komme zum Rückweisungsantrag. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen zusammen mit dem Eintreten, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und das Anliegen einer rascheren rechtlichen Absicherung der betroffenen Kinder in die laufende Revision des Abstammungsrechts und diejenige des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu integrieren. Entsprechend soll der Bundesrat dem Parlament eine Gesamtvorlage unterbreiten. Zudem soll in einem Gutachten die Verfassungsmässigkeit der Vorlage in Bezug auf das Recht auf Kenntnis der Abstammung untersucht werden. Die Minderheit Crevoisier Crelier beantragt Ihnen, den Rückweisungsantrag abzulehnen.
Tatsächlich arbeiten wir parallel an einer Revision des Abstammungsrechts sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Für das Fortpflanzungsmedizingesetz ist das EDI zuständig. Bei der Revision des Abstammungsrechts - das liegt in meiner Zuständigkeit - geht es generell um die Neuregelung der Möglichkeiten zur Errichtung eines Kindesverhältnisses. Bestehende Ungleichbehandlungen zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren mit Kindern sollen weiter reduziert werden, dies im Zusammenspiel mit den Regelungen der Fortpflanzungsmedizin. Auch das Recht auf Kenntnis der Abstammung und das Recht auf Kenntnis der Nachkommen soll gesetzlich sichergestellt und geregelt werden. Die Rechtsstellung aller Beteiligten, beispielsweise auch diejenige eines Samenspenders, soll klar und in einem Gesamtkonzept geregelt werden. Dabei geht es um sehr viel; es geht um weitreichende Fragen, die noch viel zu diskutieren geben werden.
Diese Revision wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ausserdem soll sie aufgrund der inhaltlichen gegenseitigen Abhängigkeiten gleichzeitig wie die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes, für die das EDI zuständig ist, in die Vernehmlassung gehen. Diese Vernehmlassungsvorlagen sollen voraussichtlich Mitte 2027 vorliegen. Bis entsprechende Bestimmungen in Kraft treten können, wird es mit Sicherheit noch einige Jahre dauern. Das heisst auch: Die beantragte Rückweisung würde bedeuten, dass wir hier vermutlich erst in zwei bis drei Jahren wieder über die Verbesserung der rechtlichen Absicherung der betroffenen Kinder und ihrer Eltern sprächen. Dessen müssen Sie sich schon bewusst sein. Das ist eigentlich genau das, was das Parlament mit der Motion 22.3382 nicht wollte.
Das Grundanliegen der Vorlage, nämlich die Stiefkindadoption für die betroffenen Kinder rascher zu ermöglichen, ist eigentlich unbestritten. Es setzt einen klaren parlamentarischen Auftrag um. Die teilweise in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken, die zitiert wurden, betreffen dieses Grundanliegen nicht. Ebenso wenig tangiert die Umsetzung dieses Grundanliegens die Verfassungsmässigkeit und das Recht auf Kenntnis der Abstammung gemäss Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe g der Bundesverfassung. Das verfassungsmässige Recht auf Kenntnis der Abstammung ist zentral. Im Adoptionsverfahren - auch im hier vorgesehenen Verfahren einer erleichterten Stiefkindadoption - muss dieses Recht so weit wie möglich gewahrt werden. Die Vorlage des Bundesrates ändert daran nichts, weil an den Voraussetzungen der Stiefkindadoption mit Ausnahme des Pflegejahres gar nichts geändert wird.
Die vom Bundesrat vorgesehenen Anpassungen sind daher verfassungsmässig, und selbstverständlich wurde die Verfassungsmässigkeit auch bei dieser Vorlage geprüft. Ausdruck davon sind namentlich die Ausführungen in den Ziffern 1.2.2 und 2.3 der Botschaft. Es ist daher auch nicht notwendig, die Verfassungsmässigkeit gesondert in einem Gutachten zu prüfen; dies umso weniger, wenn die ganze Thematik in die Vorlage zum Abstammungsrecht integriert werden soll, bei der die Frage der Verfassungsmässigkeit ohnehin nochmals ausführlich dargelegt werden muss.
Ich bitte Sie daher, die betroffenen Kinder und Wunscheltern nicht mehr jahrelang auf eine Verbesserung ihrer Situation warten zu lassen; in dieser Situation ist unklar, wann und in welcher Form entsprechende Bestimmungen in Kraft treten können.
Die Vorlage, die wir Ihnen präsentieren werden, könnte dann auch noch an einem Referendum scheitern. Dann wären wir gleich weit wie heute. Diese Kinder brauchen heute eine raschere rechtliche Absicherung, die sie mit dieser punktuellen und rasch umsetzbaren Vorlage und der Streichung des Erfordernisses des Pflegejahres erhalten können. Über die genaue Ausgestaltung und die Beschlüsse des Nationalrates können Sie im Rahmen der Detailberatung noch diskutieren. Weder das Nichteintreten auf die Vorlage noch ihre Rückweisung an den Bundesrat führen zu einer Verbesserung oder Lösung der heute anerkannt unbefriedigenden Situation der betroffenen Kinder.
Ich bitte Sie daher, den Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit auf Rückweisung abzulehnen und die Minderheit Crevoisier Crelier anzunehmen.