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Graber Michael · Nationalrat · 2026-06-17

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-17

Wortprotokoll

Mit der Vorlage soll die befristete Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember 2032 verlängert werden und die dreijährige Tätigkeitspflicht an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte noch länger entfallen. Zudem soll die Verlängerung gemäss der grossen Minderheit Hässig Patrick und gemäss der ursprünglichen Absicht des Vorstosses auch auf den Weiterbildungstitel Psychiatrie und Psychotherapie ausgedehnt werden.

Ganz unabhängig von der Versorgungslage ist es generell keine gute Idee, aufgrund einer offenbar fehlenden Versorgung die Zulassungsbedingungen zu senken. Damit riskieren Sie die ausserordentliche Qualität unseres Gesundheitswesens. Die Qualifikationen von ausländischen Ärzten sind naturgemäss nur sehr lückenhaft überprüfbar, denn die Anforderungen in der EU an das Staatsexamen, an Facharztprüfungen und an die Habilitation sind mit denen in der Schweiz schlicht nicht vergleichbar. Die SVP-Fraktion ist nicht bereit, weitere Abstriche bei der Qualität vorzunehmen. Oder anders gesagt: Es ist besser, etwas länger auf einen guten Arzt zu warten, als sofort bei einem schlechten dranzukommen.

Daher lehnen wir diese Vorlage im Grundsatz ab, bitten Sie, dem Minderheitsantrag de Courten auf Nichteintreten zu folgen und insbesondere die Ausweitung auf die Fachrichtung Psychiatrie und Psychotherapie gemäss der Minderheit Hässig Patrick abzulehnen. Gerade bei dieser Minderheit muss man beachten, dass es nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zahlreiche psychische Leiden gibt, bei denen keine objektivierbaren Symptome nachgewiesen werden können. Es würde zu einer massiven Mengenausweitung und zu hohen zusätzlichen Kosten führen.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, für Nichteintreten zu stimmen und den Antrag der Minderheit Hässig Patrick abzulehnen - im Interesse der Qualität, aber auch mit Blick auf die Kosten unseres gesamten Gesundheitssystems.