Schmid Carlo · Ständerat · 2003-09-15
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-15
Wortprotokoll
Es gilt hier, zwei Fragen zu stellen und zu beantworten: Dürfen wir, und sollen wir?
Dürfen wir den Kantonen, die noch Handänderungssteuern einziehen, das verbieten? Herr Schweiger hat die Situation geschildert. Wir sind hier wie der Buridansche Esel zwischen zwei Heuhaufen, zwischen zwei Professoren und dem Bundesamt für Justiz. Es ist an uns zu gewichten; es ist an uns zu sagen, welches Heu uns besser schmeckt. Ich kann zwar durchaus nachvollziehen, wenn man sagt, dass die Erhebung einer bescheidenen oder einer unbescheidenen Handänderungssteuer das eidgenössische Zivilrechtsinstitut der Fusion zum Teil behindert, aber ich könnte nicht nachvollziehen, wenn man sagen würde, dass es dieses verhindert. Mit anderen Worten: Für mich ist die Frage, ob der Bund das verbieten darf, eher mit Nein zu beantworten. Aber ich gestehe zu, hier hat es - wie in der Jurisprudenz meistens - eine bestimmte Unschärfe. Sie können mit guten Gründen auch das andere tun.
Aber die zweite Frage - Sollen wir das tun? - ist für mich klar zu beantworten: Da sage ich Nein. Ich glaube nicht, dass es richtig ist, wenn wir den Kantonen jetzt verbieten, Handänderungssteuern einzuziehen. Und zwar glaube ich dies aus drei Gründen:
Erstens einmal bin ich ganz klar der Auffassung, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz wegen dieser Handänderungssteuern per se nicht geschädigt wird. Zweitens bin ich der Auffassung, dass solche Fusionen - auch wenn dieses Fusionsgesetz Ende dieser Session bachab ginge, weil wir keine Einigung fänden - trotzdem weiterhin in grossem Ausmasse möglich wären, wie es die Vergangenheit bewiesen hat. Wir haben kein Fusionsgesetz gehabt, aber wir haben ein ganzes Jahrzehnt von Fusionen hinter uns, von denen doch manche besser nicht passiert wären. Mit anderen Worten: Ich bin nicht der Auffassung, dass dieses Fusionsgesetz jetzt eine unerhörte Notwendigkeit darstellt. Ich bin auch nicht der Auffassung, dass wir deswegen in der Differenzbereinigung jetzt mit einer absolut unchristlichen Hast dem Nationalrat folgen müssen.
Es gibt einen dritten Grund, der mich davon abhält, dieses Verbot zu statuieren: Das ist auf eine bestimmte Art und Weise der Respekt vor den Kantonen. Herr Schweiger hat gesagt, es seien nur noch etwa eine Hand voll Kantone, die diese Handänderungsbestimmung im Bereich der Fusionen kennen. Lassen wir doch diesen auch ihre Zeit; sie werden schon kommen.
Herr Schweiger, das beste Argument für meine Position haben Sie anlässlich der letzten Debatte gegeben. Sie haben da gesagt: "Ich möchte nun diejenigen Regierungen sehen, die zu verantworten bereit wären, dass eine ihrer Betriebsstätten nur wegen der Handänderungssteuer nicht in eine vernünftige Fusion aufgenommen wird. Es gibt Fusionen, die betriebsnotwendig sind und die der Schaffung von Wertschöpfungspotenzial dienen. Wenn gesetzliche Vorschriften im Einzelfall verhindern, dass beispielsweise eine kantonale Betriebsstätte in einer solchen Fusion übernommen wird - mit der Gefahr, dass diese Betriebsstätte dann schliessen muss -, dann ist das eine Konsequenz" - ich hänge an: eine Konsequenz, die nun in Gottes Namen von den kantonalen Regierungen der betroffenen Kantone zu verantworten ist. Sie haben gesagt: "eine Konsequenz, die der Bundesgesetzgeber vernünftigerweise nicht verantworten müssen sollte". Er muss es auch nicht, das dürfen wir doch bei Gott den Kantonen überlassen! Es wird sich zu einem Standortnachteil auswirken, wenn die Kantone hier nicht Vernunft walten lassen, aber wir müssen sie nicht dazu zwingen.
Es kommt für mich der letzte Grund dazu - für mich persönlich subjektiv vielleicht der letzte und entscheidendste [PAGE 731] Grund, warum ich heute zu diesem Thema spreche -: Ich bin klarerweise Föderalist, aber der Föderalismus hat nicht überall seine gleiche Bedeutung. Es gibt Dinge, bei denen man durchaus auch eher zentralistisch denken kann. Aber nach der Geschichte mit dem Steuerpaket sollten wir etwas das Verhältnis zu unseren Kantonen pflegen. Ich weiss nicht, ob Sie sich eine zutreffende Vorstellung davon machen, wie in vielen Kantonsregierungen im Moment eine tiefe Frustration über diesen Rat herrscht. Was wir - aus guten Gründen, aus vernünftigen Gründen - mit dem Steuerpaket gemacht haben, ist in vielen Kantonsregierungen als eklatanter Verstoss gegen das "Verbot" der materiellen Steuerharmonisierung verstanden worden; man hat ihnen Geld weggenommen.
Wir haben in der Spezialkommission Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt mit Datum vom 7. August einen Brief von den Kantonsregierungen erhalten. Ja, womit beginnt der? Genau wieder mit der gleichen, leicht hoffnungslosen Feststellung, dass die Kantonsregierungen die inkonsequente Bundesfinanzpolitik kritisieren: Auf der Einnahmenseite würden über das tragbare Mass hinaus Einnahmen preisgegeben. Sie müssen verstehen, dass ich als Mitglied einer Kantonsregierung ein bestimmtes Verständnis auch für diese Meinung habe. Ich glaube, wenn Sie nicht aus wirklich guten Gründen gezwungen sind, den Kantonen diese Freiheit zu nehmen, wenn Sie also nicht ohne Not handeln wollen, dann sollten Sie hier bei der Minderheit bleiben und als Ständekammer dafür sorgen, dass die verbleibenden fünf, sechs Kantone in einigen Jahren selber zu den anderen aufschliessen können - ohne ein Bundesdiktat, das für das wirtschaftliche Fortkommen dieses Staates nicht matchentscheidend ist.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit zuzustimmen.