Rumy Farah · Nationalrat · 2026-06-17
Rumy Farah · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-17
Wortprotokoll
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Malaysia bringt wirtschaftliche Vorteile. Es baut Zölle und andere Handelshemmnisse ab und erleichtert Unternehmen auf beiden Seiten den Zugang zu den jeweiligen Märkten. Die Schweiz und Malaysia vertiefen damit ihre wirtschaftlichen Beziehungen und schaffen neue Möglichkeiten für Handel und Investitionen.
Handelspolitik ist jedoch nie nur Zollpolitik. Hinter jedem Container, der in unseren Häfen ankommt, stehen Menschen, die etwas produziert haben - unter Bedingungen, für die wir als Käuferland mitverantwortlich sind. Ein Freihandelsabkommen, das diese Verantwortung ausblendet, ist kein gutes Abkommen, egal, wie attraktiv die Zollvorteile sind.
In Malaysia leben heute über 200 000 Menschen in moderner Sklaverei - Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten, die in den Sektoren arbeiten, aus denen wir unser Palmöl, unsere Gummihandschuhe und unsere Elektronikteile importieren. Das Freihandelsabkommen, das uns der Bundesrat vorlegt, geht auf dieses Problem mit keinem Wort ein. Bei der Zwangsarbeit schweigt dieses Abkommen. In der Kommission haben wir Anträge gestellt zur Durchsetzung der Nachhaltigkeitsbestimmungen, zu einem gesicherten Zugang zu erschwinglichen Medikamenten, zu einer Analyse der Probleme beim Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1991 und zur Ernährungssouveränität. Die bürgerliche Mehrheit hat diese Anträge jedoch abgelehnt.
Auch beim Palmölstandard zeigt sich ein Rückschritt. Beim Abkommen mit Indonesien hatten wir produktspezifische Nachhaltigkeitskriterien erreicht, ein Novum in der Schweizer Handelspolitik. Bei Malaysia stützt sich der Bundesrat nun auf den rein malaysischen Malaysian Standard for Sustainable Palm Oil Production. Dieser ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von niemandem überprüft. Das ist ein deutlicher Rückschritt.
Der entscheidende Punkt ist aber immer noch die Zwangsarbeit. Die Zahl der Menschen in moderner Sklaverei in Malaysia ist seit 2016 um 50 Prozent gestiegen. Arbeitsmigrantinnen geraten über Vermittlungsgebühren in Schuldknechtschaft, verlieren ihre Pässe, werden eingeschüchtert, in dokumentierten Fällen auch körperlich und sexuell missbraucht. Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte warnte erst vor wenigen Monaten vor der systematischen Ausbeutung von Arbeitsmigrantinnen aus Bangladesch in Malaysia.
Für Palmöl ist Malaysia unser zweitwichtigster Lieferant, und das Abkommen soll die Zölle senken. Insbesondere auch auf zertifizierten Plantagen sind 8 von 1000 Beschäftigten von Zwangsarbeit betroffen. Die USA belegten deshalb 2020 zwei grosse Palmölkonzerne mit einem Importverbot. Bei Elektronik und Maschinen, welche über 40 Prozent unserer Importe aus Malaysia ausmachen, erlebten in einer Untersuchung 28 Prozent der befragten Arbeiterinnen und Arbeiter Zwangsarbeit - zum Beispiel bezüglich unbezahlter Löhne, illegaler Lohnabzüge und beschlagnahmter Pässe. Bei der Produktion von Gummihandschuhen, von denen Malaysia über einen Drittel unserer Importe liefert, dokumentierte die Internationale Arbeitsorganisation Passentzug, Einschüchterung sowie physische und sexuelle Gewalt.
Es handelt sich also nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem in genau jenen Sektoren, die von diesem Abkommen profitieren sollen. Das Abkommen sieht für diese Sektoren Zollvorteile vor, aber keine wirksamen Sanktionen gegen die mehrfach dokumentierten Missstände. Die EU hat seit Ende 2024 eine Zwangsarbeitsverordnung in Kraft, die ab 2027 ein unionsweites Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit vorsieht. Die USA verfügen im Tariff Act seit Jahren über vergleichbare Instrumente. Auch das Vereinigte Königreich orientiert sich in diese Richtung. Die Schweiz kennt bislang kein vergleichbares Instrument. Ein Rechtsgutachten, das Public Eye bereits 2020 in Auftrag gegeben hat, zeigt, dass eine solche Verordnung mit dem WTO-Recht vereinbar wäre. Es handelt sich also um eine Frage des politischen Willens.
Aus diesen Gründen unterstützen wir den Minderheitsantrag Molina für eine Zwangsarbeitsverordnung nach dem Vorbild der EU. Sie würde sicherstellen, dass Produkte aus Zwangsarbeit nicht auf den Schweizer Markt gelangen. Mit der Annahme des Minderheitsantrages würde die Schweiz ein klares Zeichen gegen Zwangsarbeit und für eine verantwortungsvolle Handelspolitik setzen.
Wird der Antrag abgelehnt, wird die SP-Fraktion dieses Freihandelsabkommen ablehnen und die Unterstützung eines Referendums prüfen.