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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-06-18

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-06-18

Wortprotokoll

Ich versuche einmal die Fragen von Frau Ständerätin Herzog vorab zu beantworten, so präzise ich das kann. Es gibt ein Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen, das sogenannte Subventionsgesetz, und das Subventionsgesetz sieht Finanzhilfen und Abgeltungen vor. Finanzhilfen sind geldwerte Leistungen, mit denen eine bestimmte Tätigkeit entschädigt wird oder mit denen Anreize für förderwürdige Projekte geschaffen werden. Dazu gehören zum Beispiel Förderbeiträge für erneuerbare Energien. Abgeltungen dienen dem Ausgleich von Kosten, die durch gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben entstehen; Beiträge an den öffentlichen Verkehr sind beispielsweise Abgeltungen.

Ein häufiger Anwendungsbereich ist in der Schweiz natürlich auch die Landwirtschaft, ich komme noch darauf zurück. Dort spricht man zwar meist von Direktzahlungen, aber es sind natürlich faktisch auch Subventionen. Weitere Anwendungsbereiche sind der öffentliche Verkehr, die Bildung, die Kultur oder die Energiewende, die mit Investitionshilfen gefördert wird, beispielsweise über Unterstützungsbeiträge für Sanierungen. Sie können sich natürlich gerne - Sie sind ja Präsidentin der Finanzkommission - einmal eingehend mit diesem Thema beschäftigen.

Ich habe auch schon gesagt, der Bundeshaushalt sei eine Subventionsmaschine; das stimmt natürlich. Wir werden dann bei einem nächsten Vorstoss noch darauf zurückkommen. Wir haben ja eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung gemacht, wir haben sie Ihnen vorgelegt. Aber wir sind damit nicht zu hundert Prozent gut angekommen, ich würde es jetzt einmal so sagen. Es gibt hier eigentlich noch Luft nach oben. Der Bundesrat wollte ja genau das: die Subventionen abbauen. Es ist ihm nicht so gelungen, wie er sich das vorgestellt hat.

Aber jetzt noch zum Anliegen der Motion: Herr Ständerat Regazzi hat zu Recht gesagt, dass der Bundesrat der Ansicht ist, dass das Anliegen, dass man möglichst transparent ausweisen soll, wer Empfänger einer Subvention ist, berechtigt sei. Es gibt aber beim Bund bereits eine Subventionsdatenbank. Zu jedem Subventionskredit gibt es Angaben zum zuständigen Bundesamt, zur gesetzlichen Grundlage, zur Höhe der ausbezahlten Subvention auf Kreditstufe sowie, in generalisierter Form, Angaben zu den Endempfängern und den geförderten Leistungen. Der Bundesrat will die Umsetzung eines zusätzlichen Registers mit Angaben zu den Erstempfängern einzelner Subventionszahlungen prüfen. Es gibt hierzu bereits eine Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Finanzverwaltung, dies im Zusammenhang mit der Erfüllung des Postulates 24.3927 der FDP-Liberalen Fraktion, "Subventionsvergabepraxis optimieren". Hier wird auch geschaut, ob und wie das geforderte Register umgesetzt werden kann und ob es technisch und finanziell machbar ist.

Ich möchte auch noch sagen: Es stellen sich dann natürlich auch Datenschutzfragen. Ich habe vorhin die Direktzahlungen an die Landwirtschaft erwähnt. Hier stellen sich bei Subventionsempfängern, die Privatpersonen sind, auch solche Fragen. Kann man die Namen von Landwirten offenlegen? Darum geht es dann letztlich auch, wenn man ein solches Register fordert.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Motion mit der Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Finanzverwaltung, die in Erfüllung des Postulates tätig ist, bereits erfüllt werden kann.