Kutter Philipp · Nationalrat · 2026-06-18
Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-18
Wortprotokoll
Die Schweiz ist auf eine leistungsfähige Luftfahrt angewiesen. Die Flughäfen sind unser Tor zur Welt; sie verbinden Familien, Ferienreisende, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft sowie Forscherinnen und Forscher mit Menschen und Destinationen auf allen Kontinenten. Dabei stehen Luftverkehr und Flughäfen im Spannungsfeld der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung, der wirtschaftlichen Interessen, der Sicherheitsfragen, der Umweltanliegen sowie des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Vorlage 25.086 zur Änderung des Luftfahrtgesetzes am 12. November 2025 vorgelegt. Die Revision ist breit angelegt und umfasst zahlreiche technische sowie organisatorische Themen, darunter auch politisch sensible. Mit der Revision verfolgt der Bundesrat verschiedene Ziele: Er will den Betrieb der Landesflughäfen langfristig sichern, die Sicherheitskultur verbessern sowie Zuständigkeiten und Verfahren effizienter gestalten.
Was würde sich mit der Revision konkret ändern? Erstens ist eine Besitzstandsgarantie für die Landesflughäfen vorgesehen. Dieser politisch wichtigste Teil betrifft die Landesflughäfen Zürich und Genf. Der Bundesrat will im Sinne einer Besitzstandsgarantie den bisherigen Betriebsumfang und die Betriebszeiten der Landesflughäfen gesetzlich verankern. Die Befürworter argumentieren, heute bestehe diesbezüglich Rechtsunsicherheit, da die Verankerung der Betriebszeiten in den Sachplänen vor Gericht immer wieder infrage gestellt wird. Mit einer Verankerung im Luftfahrtgesetz soll die notwendige Rechtssicherheit geschaffen werden. Dies ist eine Voraussetzung für konkurrenzfähige Flughäfen und die internationale Anbindung unseres Landes. Die Gegner befürchten dagegen eine Schwächung des Lärmschutzes, geringere Einflussmöglichkeiten der Kantone und Gemeinden sowie eine zu starke Priorisierung wirtschaftlicher Interessen.
Eine zweite Änderung betrifft sogenannte Projektierungszonen. Damit werden Flächen gesichert, die künftig für luftfahrtbezogene Infrastruktur benötigt werden könnten. Der Bundesrat will die entsprechenden Verfahren neu regeln.
Weiter stärkt die Vorlage die sogenannte Just Culture, d. h. eine Sicherheitskultur, in der Mitarbeitende Fehler oder Vorfälle melden können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Der Bundesrat will dafür eine neue gesetzliche Grundlage schaffen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern. Ausserdem schlägt er strengere Regeln für Alkohol- und Drogentests vor.
Die Revision enthält auch Änderungen bei der Flugsicherung, neue Regeln zur biometrischen Zugangskontrolle, Anpassungen bei Sicherheitsuntersuchungen, neue Kompetenzen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen sowie Anpassungen beim Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL).
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat die Vorlage an drei Sitzungen diskutiert, die massgebenden Kreise angehört und anschliessend die Revision im Detail beraten. Eintreten war unbestritten, was nicht bedeutet, dass die Vorlage unbestritten ist. Eine Minderheit Brenzikofer beantragt nämlich die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, auf die Ausweitung der Besitzstandswahrung für die Landesflughäfen zu verzichten. Die Minderheit Brenzikofer befürchtet, dass mit dieser Vorlage die Anwendung des Umweltschutzrechtes verhindert, bestehende Belastungen zementiert sowie der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere der Nachtruhe, beeinträchtigt werden. Die Kommission hat die Rückweisung mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen daher, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Ich schliesse mein Votum zum Eintreten und werde in der Detailberatung auf die Entscheide der Kommission zu den übrigen Änderungsanträgen eingehen.