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Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2026-06-18

Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-18

Wortprotokoll

Der Vorstoss von Kollege Regazzi verlangt einen Bericht zur Wirksamkeit, Zielgenauigkeit und volkswirtschaftlichen Wirkung von Bundessubventionen. Es geht insbesondere um die Fragen, welche Subventionen ihre Ziele erreichen, wo Fehlanreize oder Mitnahmeeffekte bestehen, wo Wettbewerbsverzerrungen entstehen können und wo Verbesserungen und allenfalls auch Reduktionen möglich wären. Ich finde, das ist ein sinnvoller und angemessener Auftrag, und deshalb beantrage ich Ihnen ebenfalls, das Postulat anzunehmen.

Wir haben von Herrn Regazzi gehört, welches Instrumentarium bereits existiert. Darauf verweist auch der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme. Nun ist das heutige Verfahren im Kern so angelegt: Die zuständigen Ämter nehmen zunächst eine Selbstbeurteilung vor. Die Eidgenössische Finanzverwaltung überprüft danach, ob die rechtlichen Grundlagen und die Subventionspraxis mit den Grundsätzen des Subventionsgesetzes übereinstimmen, und die Ergebnisse und allfällige Massnahmen werden dann im Rahmen der Staatsrechnung, bei entsprechenden Botschaften zu Finanzbeschlüssen oder bei Botschaften zu gesetzlichen Grundlagen ausgewiesen. Im Grundsatz ist das sicher ein wertvoller Prozess. Man muss dieses Instrument auch überhaupt nicht infrage stellen. Aber gerade weil dieses Instrument heute bereits besteht, sollten wir genauer hinschauen, um zu sehen, wie gut es tatsächlich wirkt.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat dazu kürzlich einen sehr relevanten Bericht veröffentlicht, und ich melde mich genau deshalb zu Wort, damit dieser Bericht eine gewisse Öffentlichkeit erhält und nicht einfach in einer Schublade verschwindet. Dieser Bericht trägt den Titel "Prüfung des Prozesses und des Nutzens der periodischen Subventionsüberprüfung". Der Bericht ist vom Januar dieses Jahres.

Die EFK kommt darin zu einem differenzierten Befund. Sie sagt nicht, dass das Verfahren nutzlos sei, im Gegenteil. Die periodische Überprüfung hat eine gewisse präventive Wirkung. Sie sensibilisiert die Verwaltungseinheiten für die Anforderungen des Subventionsgesetzes, und auch der administrative Aufwand wird von der EFK nicht als unverhältnismässig dargestellt. Aber die EFK zeigt ebenso klar auf, dass im Hinblick auf die eigentliche Steuerung der Bundessubventionen die Wirkung bisher zu gering ist. Das ist ein wichtiger Punkt, denn wir haben die Zahlen jetzt schon zwei-, dreimal gehört. Es geht bei diesem Volumen von 48 Milliarden Franken, das bereitgestellt wird, nicht um einen Randbereich des Bundeshaushalts. Die EFK nennt drei Punkte, die aus meiner Sicht für die heutige Diskussion ganz besonders wichtig sind.

Zum ersten Punkt: Die Überprüfung ist eben nicht vollständig. Die Eidgenössische Finanzverwaltung stützt sich bei der Auswahl der zu prüfenden Subventionen auf die Ausgabenkredite. Bestimmte Formen von Subventionen werden dadurch nicht oder nicht systematisch erfasst. Dazu gehören etwa unentgeltliche oder vergünstigte Leistungen des Bundes. Dazu gehören Subventionen über Fonds oder Institutionen, die im Auftrag des Bundes handeln, sowie Steuervergünstigungen. Die EFK hält fest, dass die Eidgenössische Finanzverwaltung über keine abschliessende Übersicht dieser Subventionsformen verfügt und auch das entsprechende Volumen nicht kennt.

Zum zweiten Punkt, der bemängelt wird: Die Ämter melden im Rahmen ihrer Selbstbeurteilung Abweichungen von den Grundsätzen des Subventionsgesetzes in der Regel nicht von sich aus. Die Eidgenössische Finanzverwaltung kann zwar noch Probleme identifizieren und dann auch Massnahmen vorschlagen, aber diese Massnahmen werden in der Regel im Konsens mit den betroffenen Verwaltungseinheiten vereinbart, auch um eine Eskalation zu vermeiden.

Zum dritten Punkt, den die EFK bemängelt: Die finanziellen Auswirkungen bleiben bisher sehr, sehr bescheiden. Die EFK stellt fest, dass zwischen 2014 und 2024 nur vier Fälle identifiziert wurden, in denen Massnahmen zur Streichung einer Subvention oder zu einer effektiven Einsparung geführt haben. Das Einsparvolumen betrug insgesamt 2,3 Millionen Franken pro Jahr. Bei einem Subventionsvolumen von 48 Milliarden Franken ist das ja eigentlich nichts.

Persönlich komme ich zum Schluss, dass in der periodischen Subventionsüberprüfung Potenzial liegt, das heute nicht genügend ausgeschöpft wird. Genau hier setzt das Postulat Regazzi an. Es verlangt nicht, dass Subventionen pauschal infrage gestellt werden; das wäre auch nicht sachgerecht. Aber es braucht eine saubere Unterscheidung. Wir müssen wissen, welche Subventionen noch ihre Ziele erreichen, welche noch gerechtfertigt sind, welche allenfalls angepasst werden müssen. Wir müssen auch wissen, wo Mitnahmeeffekte da sind, wo Fehlanreize gesetzt werden und wo der Mitteleinsatz nicht mehr im Verhältnis zur Wirkung steht.

Es ist also sinnvoll, heute die Grundlagen für eine nächste Prüfung, die zweifelsohne stattfinden wird, zu verbessern. Es geht nicht darum, jetzt sofort ein neues, grosses Entlastungspaket zu schnüren. Es geht darum, im ordentlichen Prozess früher, systematischer und wirksamer zu erkennen, wo Handlungsbedarf besteht. Wenn wir in Zukunft grössere Sparrunden und hektische Entlastungsprogramme vermeiden wollen, dann müssen wir im Tagesgeschäft besser steuern. Die periodische Subventionsüberprüfung ist dafür ein geeignetes, aber, ich habe den Bericht der EFK erwähnt, eben noch kein genügend wirksames Instrument. Das Postulat Regazzi ist deshalb ein sachlicher und moderater Beitrag, um hier weiterzukommen.

Ich bitte Sie, dieses Postulat anzunehmen.