Töngi Michael · Nationalrat · 2026-06-18
Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2026-06-18
Wortprotokoll
Ich stelle einen Minderheitsantrag zu Artikel 51 Absatz 2bis. Die Kommission möchte mit diesem neuen Absatz Leichtflugzeuge bis 600 Kilogramm zulassen. Eine Motion Jauslin 24.3112, die das gleiche Ziel hatte, zog der Motionär in der März-Session aufgrund dieses Kommissionsantrags zurück.
In diesem Gewichtsbereich kann die Schweiz selbstständig Regeln aufstellen. Die Gretchenfrage dabei ist einfach: Wird mit dieser neuen Zulassung tatsächlich Innovation gefördert? Steigen die Leute von schwereren auf leichtere Flugzeuge um, oder führt das am Schluss zu mehr Flugstunden und mehr Verkehr? Der Bundesrat hat der Zulassung bisher nicht zugestimmt. Er lehnte auch die Motion Jauslin ab. Er führte aus, in der Schweiz habe aus Umweltgründen lange ein vollständiges Verbot von Ultraleichtflugzeugen gegolten. Man habe dieses dann 2014 gelockert, aber nur für Flugzeuge mit einem Abfluggewicht bis 472,5 Kilogramm.
Es wurde gesagt, es gebe mit diesen Ultraleichtflugzeugen weniger Lärm. Dabei muss man aber sagen, dass die Lärmbelastung nicht nur vom Gewicht und vom einzelnen Flugzeug abhängt, sondern auch vom kumulierten Lärm. Das heisst, wenn mehr Flugzeuge fliegen, ist es am Schluss auch lauter.
Leider hat die Kommission darauf verzichtet, diese Kategorie auf elektrisch betriebene Flugzeuge zu beschränken. Das hatte damals auch der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion vorgeschlagen. Wenn die Motion angenommen worden wäre, hätte er im Zweitrat gesagt, die Zulassung solle nur für elektrisch betriebene Flugzeuge gelten. Dann hätte man ja noch von Innovation sprechen können. Aber hier ist die Formulierung offen.
Diese Ultraleichtflugzeuge betreffen einzig die Freizeit- und Sportfliegerei. Davon brauchen wir nicht noch mehr, egal, ob man das aus umweltpolitischer Sicht oder aus Sicht der Lärmbelastung anschaut. Deshalb beantrage ich Ihnen, diesen Absatz wieder aus dem Gesetz zu streichen.