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Riem Katja · Nationalrat · 2026-06-18

Riem Katja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-18

Wortprotokoll

Da ich die Entstehung dieser Motion etwas mitverfolgen durfte, erkläre ich Ihnen gerne die Hintergründe, die unsere grosse Minderheit bekräftigen. Die Motion Müller Leo wurde unseres Erachtens grösstenteils und insbesondere in den Medien sehr falsch eingeschätzt. Der Nationalrat hat die Motion sehr klar angenommen, und auch der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme. Das hat sehr gute Gründe. Die Motion ist aufgrund eines Inputs aus der Forschung entstanden. Die geltende Bestimmung zur Gewässerschutzverordnung ist vor noch nicht allzu langer Zeit im Zuge der parlamentarischen Initiative 19.475 entstanden. Dabei wurden schnell, vielleicht auch etwas vorschnell, Schlüsse gezogen und Verordnungen geschrieben, die nicht mit dem aktuellen Stand der Forschung abgestimmt sind. Entsprechend ist eine kleine Korrektur nötig.

In der Zwischenzeit fand eine Überprüfung statt, und Agroscope hat aus eigenem Anlass festgestellt, dass die in der Verordnung festgehaltenen Werte nicht einem realistischen, faktenbasierten Monitoring entsprechen. So spielen Grössen wie die Zahl der Kantone für eine fundierte Beurteilung keine entscheidende Rolle, und sie sind in der Verordnung deshalb fehl am Platz.

Umgemünzt auf die Praxis, lässt sich dies ganz einfach aufzeigen. In Regionen wie dem Seeland oder der Broye kommen mehrere Kantone auf kleinster Fläche zusammen. Entsprechend kann eine Überschreitung von Werten, die natürlich nicht in Ordnung ist, auf kleinster Fläche stattfinden und im gleichen Zuge die ganze Schweiz betreffen. Es entsteht eine unrealistische Folgerung, welche dem ursprünglichen Schutzgedanken gar nicht gerecht wird.

Dem Schutz der Gewässer will man aus verständlichen Gründen eine hohe Bedeutung beimessen, und daher hat man sich auf die Formulierung gemäss Motion Müller Leo geeinigt, mit der sich auch der Bundesrat einverstanden erklärt hat und die auch von verschiedenen betroffenen Institutionen akzeptiert wurde. Mit dem gleichzeitigen Wissen, dass für die nicht relevanten Metaboliten, welche hierzu gemessen werden, in der Schweiz ein hundertfach - hundertfach! - höherer Grenzwert gilt als in der EU, können Sie entsprechend der umfassend vorbereiteten Motion in der ursprünglichen Fassung bedenkenlos zustimmen. So erklärt sich auch der erhöhte Prozentsatz

Auch für die Anpassung der Anzahl aufeinanderfolgender Jahre gibt es eine ganz einfache Erklärung. Das Wetter und die Saisons spielen in zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren für eine aussagekräftige Beurteilung eine zu grosse Rolle. Genau deshalb ist die ursprüngliche Version der Motion Müller Leo genau richtig. Unsere grosse Minderheit möchte Ihnen hiermit die Zustimmung beantragen. Die Gewässerschutzverordnung und das Monitoring sollen der Realität angepasst werden, der Schutz soll jedoch nicht eingeschränkt werden.

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