Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18

Wortprotokoll

Der Bund soll mit dem vorliegenden Postulat beauftragt werden, in einem Bericht das Entwicklungspotenzial des öffentlichen Verkehrs in grenzüberschreitenden Ballungsräumen wie Genf, Basel, Tessin oder St. Gallen zu bewerten. Der Bundesrat hat 2023 die Perspektive Bahn 2050 verabschiedet, allerdings ist insbesondere in den Grenzregionen Genf, Jurabogen, Basel, Rheintal und Tessin der Anteil des öffentlichen Verkehrs relativ gering. Die Rollen im Planungsprozess sind im Eisenbahngesetz festgelegt. Die Kantone sind verantwortlich für die Planung des Angebots im Regionalverkehr und somit auch für die Planung des grenzüberschreitenden Angebots in grenznahen Agglomerationen. Der Bund kann die Kantone im Rahmen der Planung von Ausbauschritten fachlich und finanziell unterstützen. Dies tut er insbesondere im Rahmen von grenzüberschreitenden Infrastrukturstudien. Die Initiative dazu muss allerdings von den Kantonen ausgehen, da diese für die Bestellung und Finanzierung des Angebots im Regionalverkehr zuständig sind.

Der so geregelte Planungsprozess hat bereits zu kofinanzierten grenzüberschreitenden Projekten geführt, etwa zur Elektrifizierung der Hochrheinlinie von Basel über Waldshut nach Schaffhausen, welche 2027 in Betrieb gehen soll. Zusätzlich können grenzüberschreitende Agglomerationen im Rahmen der Agglomerationsverkehrsprogramme Bundesbeiträge für ÖV-Projekte beantragen. Dies geschieht regelmässig, etwa in Basel, in Genf, im St. Galler Rheintal und auch im Tessin. Wenn Massnahmen zur Verbesserung des ÖV-Angebots in grenznahen Regionen der Schweiz eine gute Wirkung erzielen, kann der Bund diese Massnahmen also bereits heute dem Parlament zur Umsetzung vorschlagen.

Bei grenzüberschreitenden Massnahmen gilt in der Regel das Territorialitätsprinzip bei der Finanzierung von Infrastrukturen. Die Schweiz kann Infrastrukturen im Ausland höchstens anteilmässig mitfinanzieren, sofern sie für die Schweiz einen hohen Nutzen aufweisen. Dies tut der Bund dann, wenn die Kantone und Agglomerationen ihr Interesse im Rahmen der genannten Prozesse anmelden und zur Finanzierung der späteren Abgeltungen im Regionalverkehr bereit sind.

Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Anlass, weitere Berichte zu erarbeiten, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass wir demnächst die Vernehmlassung zu Verkehr '45 publizieren, in der Sie alle Agglomerationsprogramme aufgeführt sehen werden, in der Sie auch sehen werden, dass wir Mittel für internationale Linien ebenso reservieren. Wir sollten auf gut Deutsch auch sagen, dass man hier das Fuder dann nicht überladen sollte, denn wir werden schon mit dieser Finanzierung an unsere Grenzen gelangen.