Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-09-16
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16
Wortprotokoll
Ich bedaure, dass dieser Antrag erst jetzt in den Rat kommt und nicht auch in der Kommission behandelt werden konnte. Weshalb? Ich teile das Grundanliegen von Frau Spoerry, das ist völlig klar. Wir haben mit dem vorliegenden Entwurf den Privatkliniken schlussendlich wahrscheinlich weitgehend das Grab geschaufelt, dessen muss man sich bewusst sein. Insbesondere werden Kantone kaum ein grosses Interesse haben, ausserkantonale Privatkliniken noch auf ihre Listen zu nehmen. Diese Gefahr ist tatsächlich gross, und ich habe auch schon bei anderer Gelegenheit darauf hingewiesen. Trotzdem habe ich mit dieser Fassung, wie sie uns jetzt mit dem Antrag Spoerry vorliegt, grosse Mühe. Ich kann mir den Antrag höchstens als Grundlage für eine Differenz mit dem Nationalrat vorstellen, damit man hier noch einmal über die Bücher gehen kann. Mit dieser Fassung habe ich aber ganz grosse Mühe. Weshalb?
Wir sind im Übrigen einmal mehr - das vorweg gesagt - in unserer Halblösung gefangen, weil wir auf den direkten Übergang zur monistischen Finanzierung verzichtet haben. Das ist hier die Quelle des Übels. Ich wiederhole mein Ceterum censeo, wenn Sie so wollen. All diese Bastellösungen, die wir nun präsentieren müssen, hängen eben damit zusammen, dass wir den vollen Schritt zur monistischen Finanzierung nicht getan haben.
Hier wird nun gesagt, die Kantone seien verpflichtet, das Leistungsangebot bis zum Vorliegen des monistischen Finanzierungssystems zu berücksichtigen. Das kann aber den Übergang geradezu blockieren! Wo liegt das Interesse der Privatkliniken, welche heute auf den Listen sind, hier noch eine Änderung herbeizuwünschen? Sie sind hier ja geschützt und haben tatsächlich eine privilegierte Stellung, und zwar auf der einen Seite natürlich vor allem gegenüber allen anderen Privatkliniken, auf der anderen Seite aber auch gegenüber den öffentlichen und den öffentlich subventionierten Kliniken. Das ist schon etwas heikel.
Der Gummibegriff "zu berücksichtigen" ist für mich noch nicht ganz klar. Ist es nun möglich, mit neuen Leistungsaufträgen - die Kantone ändern ihren Leistungsauftrag natürlich häufig jährlich - bei Privatkliniken etwas wegzunehmen? Ist es möglich, einen Leistungsauftrag zu ändern und etwas aufzubauen? Das ist mir nicht ganz klar. Damit wiederum wird in diesem Bereich natürlich insbesondere die innerkantonale Zusammenarbeit blockiert. Wir fordern andernorts in der neuen Gesetzesvorlage, dass die Kantone beispielsweise in Bereichen der höheren Medizin zusammenzuarbeiten haben. Das machen viele, gerade auch mit Privatkliniken - Stichwort Hirslanden usw. Ist das nun noch möglich, ja oder nein?
Schliesslich sehe ich Probleme im Zusammenhang mit dem neuen Absatz 4bis und dem bisherigen Absatz 6: In Absatz 6 verpflichten wir die Kantone, innert eines Jahres nach Inkrafttreten der Änderung den Leistungsauftrag usw. und die Spitallisten anzupassen. Ja, können sie nun die Anpassung vornehmen, oder können sie das nicht, sind sie gebunden? Es betrifft ja die gleichen Kliniken, nämlich die nichtsubventionierten Privatspitäler. Dieser Zusammenhang und das Verhältnis der Absätze 4bis und 6 ist unbedingt noch zu klären.
Ich sage es noch einmal: Das Grundanliegen ist berechtigt. Aber ich habe grosse Mühe mit dem Antrag, der uns nun präsentiert worden ist.