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David Eugen · Ständerat · 2003-09-16

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16

Wortprotokoll

Wir müssen uns schon der Konsequenz unseres Antrages bewusst sein. Ich bin froh, dass der Kommissionspräsident gesagt hat, es sei jetzt einfach noch ein Festhalten im Blick auf die Einigungskonferenz, aber man sehe auch, dass hier mit der Lösung des Ständerates wesentliche Probleme bestehen. Ich möchte sie nochmals aufzeigen:

1. Wenn wir das Gesetz in Kraft treten lassen, existiert kein einziges Netzwerk im Sinne dieses Gesetzes, d. h., die Versicherten zahlen sofort 20 Prozent Kostenbeteiligung. Das muss man sich vor Augen halten: Von einem Tag auf den andern wird hier die Kostenbeteiligung für alle verdoppelt! Nachher werden sich mit der Zeit Netzwerke gemäss Gesetz entwickeln, und dann kann man langsam wieder zur alten Stufe von 10 Prozent zurückgelangen. Mit anderen Worten: Dieser Schritt geht also - wenn wir vorher schon vom Referendum in Sachen Spitex gesprochen haben - viel weiter als das, was vorher diskutiert wurde.

2. Dieser Punkt ist für mich entscheidend. Er ist weniger politisch, aber von der Sache her ist es nicht gerechtfertigt, generell zu sagen, die Netzwerke seien einfach günstiger: Das stimmt nicht, die bisherigen Erfahrungswerte belegen das nicht. Es ist im Gegenteil so, dass Netzwerke unter Umständen sogar teurer sein können! Mit anderen Worten: Wenn man also generell per Gesetz festschreibt, dass es einfach so ist, finde ich das von der Sache her falsch: Vielmehr muss es eine Lösung geben, die es dem Bundesrat ermöglicht, dann zu handeln, wenn die Netzwerke den Tatbeweis geliefert haben, dass sie günstiger sind. Ich denke, dass Netzwerke vor allem für Chronischkranke eine grosse Zukunftschance haben: Nicht Netzwerke für die ganze Welt - daran glaube ich nicht -, aber für bestimmte Bereiche, und dort ist etwas zu erreichen. Um für Chronischkranke einen echten Anreiz zu schaffen, in ein Netzwerk zu gehen, ist es sicher angezeigt, die Kostenbeteiligung entsprechend zu verändern. Daher möchte ich, dass der Bundesrat die Kompetenz hat, diese Kostenbeteiligung zu ändern, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Netzwerke effizienter und ökonomischer sind - und nicht per Gesetz, quasi im Sinne einer gesetzlichen Vermutung, vorwegnehmen, das sei einfach immer so. Daher bin ich froh, dass der Präsident gesagt hat, man wolle dann auch von uns aus in der Differenzbereinigung auf diese Lösung hinsteuern.