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Frick Bruno · Ständerat · 2003-09-16

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16

Wortprotokoll

Ich habe lediglich einen Punkt zu klären. Artikel 35a regelt, wie bei einer Vertragsverweigerung vorzugehen ist. Betreffend Kündigung ist lediglich normiert, dass sie auf Begehren des Leistungserbringers zu begründen ist. Diese Kündigung kann aber genau wie die Verweigerung eines Leistungsvertrages angefochten werden. Das gilt es klarzustellen.