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David Eugen · Ständerat · 2003-09-17

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte dem EJPD für diese Vorlage im Rahmen des Sparprogramms gratulieren. Nach meiner Meinung war es sehr klug, hier nicht nur eine lineare Sparübung im Asylsektor zu veranstalten, sondern gezielt dort anzusetzen, wo Massnahmen notwendig sind, um die Lage zu verbessern. Ich erinnere Sie an unsere letzte Volksabstimmung, die jetzt ein Dreivierteljahr zurückliegt. Wir als diejenigen, die damals für Ablehnung der Volksinitiative waren, haben auch versprochen, dass wir noch weiter gehende Massnahmen in die richtige Richtung treffen wollen. Jetzt ist es tatsächlich so, dass im Zuge dieses Sparprogramms erste und, nach meiner Überzeugung, auch wichtige Massnahmen umgesetzt werden.

Für mich gehört der Antrag Germann auch in die grundsätzliche Optik hinein. Ich werde gerade ausführen, warum er mit seinem Antrag eher am heutigen System festhalten möchte, und warum wir nicht daran festhalten sollten. Worum geht es denn?

Bundesrat Villiger hat es gesagt: Wir wissen, dass die Sozialversicherungs- und Sozialhilfesysteme in Europa der Hauptanreiz sind. Je besser ausgebaute Systeme ein Staat hat und je mehr der Zugang im Prinzip jedermann offen steht, desto mehr Anreize bieten sich für die Wanderung nach Europa. Auch innerhalb von Europa ist es so, dass jene Staaten, die das höchste Niveau in der Sozialhilfe und in der Sozialversicherung aufweisen, auch die grösste Anziehungskraft haben. Daher, finde ich, müssen wir diesen Anreizmechanismus einfach brechen, und wenn wir dies [PAGE 795] nicht tun, dann werden wir, die Schweiz, Gefahr laufen - weil die EU jetzt in diesem Sektor sehr viel macht -, dass unsere Sozialhilfesysteme eine stärkere Anziehungskraft ausüben. Bundesrat Villiger hat es gesagt: Wenn wir heute die Statistik anschauen, ist es so, dass wir mehr Asylbewerber anziehen als unsere umliegenden Länder. Also ist es richtig, dass wir hier, bei diesen Anreizsystemen, wirklich einen Paradigmawechsel vornehmen und sagen, dass wir im Prinzip, wie es jetzt vorgeschlagen ist, all jene, die einen Nichteintretensentscheid auf ihr Asylbegehren erhalten haben, nicht mehr in unser Sozialhilfe- und Sozialsicherungssystem eintreten lassen wollen.

Das ist sicher eine ganz grundsätzliche Überlegung. Ich muss Ihnen aber sagen: Aufgrund der Situation, wie sie sich heute international in Europa darstellt, müssen wir diesen Weg einschlagen; insbesondere ist hierfür das, was die Bundesrepublik Deutschland gemacht hat, für uns von zentraler Bedeutung: Sie geht hier noch wesentlich weiter, was den Druck auf unser Land erhöht.

Wenn daher Herr Germann vorschlägt, dass die Personen praktisch bis zur Abklärung der Identität im Sozialhilfesystem verbleiben, das wir heute haben, kommen wir nicht weiter. Im Kern geht sein Antrag dahin, dass der Bund weiterhin individuell, bezogen auf die Zahl der Personen, die in diesen Papierbeschaffungsübungen sind, Sozialhilfe ausrichtet.

Der Bundesrat hingegen will das nicht mehr zur Messgrösse machen. Er sagt: Wir stellen fest, dass wir so und so viele Nichteintretensentscheide haben, und wir geben pro Nichteintretensentscheid 600 Franken an die Kantone. Er rechnet nicht mehr individuell nach der Anzahl der vorhandenen Nichteintretensfälle in einem Sozialhilfesystem ab.

Ich finde, wir sollten diesen Schritt machen und dem Entwurf des Bundesrates folgen, nicht dem Antrag Germann.

Aber die Einwände von Frau Spoerry, die auch diesen Fall betreffen, muss man sehr sorgfältig prüfen. Wenn die Kantone kein Instrument hätten, gegen die Gefahr, die sie aufgezeigt hat, etwas zu unternehmen, dann wäre das ganz schlecht. Es besteht nämlich die Gefahr, dass jene, die keine Hilfe mehr oder wenig Hilfe erhalten, im Land Schweiz bleiben, obwohl ein Nichteintretensentscheid vorliegt, und in die Kriminalität absinken.

Insofern bin ich froh - und das ist auch die Konsequenz dieses Konzeptes -, dass das EJPD und der Bundesrat hier einen neuen Hafttatbestand vorschlagen und dieser Hafttatbestand einfach lautet: Wenn ein Nichteintretensbeschluss vorliegt, kann Ausschaffungshaft begründet werden, wenn für den betreffenden öffentlichen Raum insbesondere ein Kriminalitätsrisiko entsteht. Was klar ist - um das kommen wir nicht herum, auch Deutschland kommt nicht darum herum, es macht es jetzt auch -: Wir müssen geschlossene Einrichtungen aufstellen. Wir müssen jene Personen, für die es Nichteintretensentscheide gibt und bei denen man nicht sicher ist, ob sie sich kriminell entwickeln, in einer gesicherten, abgeschlossenen Einrichtung behalten, bis die Ausschaffung stattfindet. Das hatten wir bis heute nicht in dieser Form. Diese Möglichkeit kommt jetzt, und man muss sie natürlich umsetzen. Das ist ein Teil des Vollzuges, den die Kantone machen müssen. Mir ist es aber wichtig, dass sie ein Instrument haben, um der Gefahr zu begegnen, die Frau Spoerry aufgezeigt hat; dass sie die Probleme lösen können, die entstehen, wenn man die Sozialhilfe zurücknimmt.

Dieser Ansatz, der vom Bundesrat kommt, ist richtig. Wir sollten ihn in dieser Vorlage so umsetzen.