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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2003-09-17

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Gestatten Sie, dass ich Sie zunächst auf das Papier hinweise, das Sie heute Morgen ausgeteilt erhalten haben. Es ist gewissermassen ein Vademekum durch unsere Detailberatungen.

Sie sehen beispielsweise beim Geschäft, zu dem wir zuerst kommen, Anag und Asylgesetz (Ziff. I Ziff. 1, 2), ein fett gedrucktes Rechteck. Es bedeutet, dass die beiden Bereiche sachlich zusammenhängen. In der ersten Kolonne haben Sie den Erlass 1. In der zweiten Kolonne haben Sie den Querverweis auf den Erlass 2, den es beispielsweise im Bereiche des Asyl- und Flüchtlingswesens gibt. In der dritten Kolonne haben Sie kurz den Inhalt, also die Massnahme, in der vierten Kolonne die Einsparungen. Sie sehen jeweilen drei Zahlen. Diese Zahlen beziehen sich auf die Jahre 2004, 2005 und 2006. In der nächsten Kolonne finden Sie die Hinweise auf die Botschaft, und in der letzten die Seitenzahlen der Fahnen.

Damit wir die Beratungen einigermassen im Zeitbudget, also morgen, zu Ende führen können, bitte ich meine Kolleginnen und Kollegen, sich in denjenigen Bereichen, in denen keine Anträge gestellt sind, möglichst kurz zu halten. Ich sage dies in der Meinung, dass in der Botschaft die entsprechenden Informationen ja abrufbar sind.

Der erste Bereich ist aber generell ein politisch sehr sensibler, und er hat durch Aktivitäten in den letzten Wochen und Tagen - Aktivitäten, deren Sinn zu ergründen recht schwierig ist - an Aktualität noch gewonnen. Ich möchte Ihnen daher zunächst die Massnahmen aufzeigen, dann kurz die Einsparungen in Erinnerung rufen und schliesslich vor allem eine Würdigung machen.

Zunächst zu den Massnahmen: Ich habe schon beim Eintreten darauf hingewiesen, dass ein Grundsatz des EP 2003 darin bestehe, keine materiellen Änderungen in einzelnen Politikbereichen vorzunehmen, dass wir aber im Bereich Asyl und Flüchtlinge eine solche Änderung haben, die aber Sinn macht. Es geht um Massnahmen, mit denen die Anzahl der Asylsuchenden, die sich in der Schweiz aufhalten, verringert werden soll.

Im Vordergrund steht die Regelung, dass Personen, deren Asylgesuche offensichtlich unbegründet sind, oder Personen, die sich missbräuchlich verhalten und auf deren Gesuche gemäss Artikel 32 bis 34 des Asylgesetzes nicht [PAGE 792] eingetreten wird, aus dem System der Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Wenn auf ihr Asylgesuch nicht eingetreten wird, gelten sie als ausländische Personen mit unbefugtem Aufenthalt und haben die Schweiz zu verlassen.

Zentraler Punkt ist somit das Instrumentarium des Nichteintretensentscheides. Er ist nicht neu, sondern wurde bereits 1990 in das Gesetz aufgenommen. Nicht eingetreten wird auf Gesuche von Personen, die ihre Identität verweigern, die in der Schweiz bereits in einem Asylverfahren abgewiesen wurden oder ihre Pflicht, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, verletzt haben. 1999 wurden diese Gründe für Nichteintretensentscheide im Rahmen einer Totalrevision ergänzt und präzisiert. Seither ist die Zahl der Nichteintretensentscheide ständig gestiegen. 2002 betrug diese Zahl immerhin 25 Prozent aller behandelten Fälle.

Ein Nichteintretensentscheid - ich sage es nochmals - hat zur Folge, dass die betreffende Person die Schweiz zu verlassen hat. Sie hat keinen Anspruch auf das Sozialhilfesystem. Hingegen wird ihr auf Ersuchen Nothilfe im Sinne von Artikel 12 der Bundesverfassung gewährt.

Diese Massnahme wird durch verschiedene weitere Massnahmen ergänzt; so zunächst durch eine Verkürzung des Verfahrens, dann aber insbesondere auch durch die Schaffung eines neuen Tatbestandes für einen Nichteintretensentscheid; so soll nämlich auf ein Asylgesuch auch dann nicht eingetreten werden, wenn bereits in einem EU-Mitgliedstaat ein Asylgesuch gestellt, geprüft und ein entsprechender Entscheid gefällt wurde und keine Anhaltspunkte bestehen, dass in der Zwischenzeit neue bzw. zusätzliche asylrelevante Ereignisse oder Umstände im Heimat- oder im Herkunftsland eingetreten sind.

Schliesslich besteht eine weitere Massnahme in der Schaffung eines erweiterten Ausschaffungstatbestandes: Wer einen Wegweisungsentscheid erhalten hat und bei der Papierbeschaffung nicht mitwirkt, soll neu in Ausschaffungshaft genommen werden können.

Last but not least soll ein Monitoringsystem eingeführt werden. Darin soll gemessen werden, ob und in welchem Umfang das Entlastungsprogramm 2003 zu namhaften Belastungen von Kantonen und Gemeinden führt, damit dann allenfalls entsprechende Korrekturen beschlossen werden können.

Die Einsparungen gegenüber dem Finanzplan - Sie sehen sie auf dem Papier - betragen 15 Millionen Franken im Jahr 2004, 45 Millionen Franken im Jahr 2005 und 77 Millionen Franken im Jahr 2006.

Eine Würdigung: Ich habe bereits im Eintreten darauf hingewiesen, dass bei einem Entlastungsprogramm in einem Ausmass von immerhin 3,3 Milliarden Franken, wovon 2,8 Milliarden Franken ausgabenseitig situiert sind, auch dieser Bereich nicht ausgespart werden darf. Es boten sich zwei Möglichkeiten an - Herr Bundesrat Villiger hat in seinem Eintretensvotum bereits darauf hingewiesen -: Eine lineare Kürzung der Fürsorgepauschalen des Bundes an die Kantone oder eben gezielte Massnahmen. Gewählt wurde der zweite Weg, übrigens nicht zuletzt auch deshalb, weil die Kantone dies so wollten. Ich möchte erneut darauf hinweisen, dass diese Lösung, und gerade die Lösung in diesem Bereich, mit den Kantonen eingehend diskutiert wurde, und zwar nicht nur auf technischer, sondern ebenso auf politischer Ebene. Frau Bundesrätin Metzler wird sich auch zu diesem Punkt bestimmt noch äussern.

Die Kantone haben uns im August, nach der Anhörung vom 10. Juli 2003, gerade mit Bezug auf diesen Bereich mitgeteilt, dass sie damit leben könnten. Beide Kommissionen haben die Kantone angehört; wir haben deren Vertreter gebeten, uns nochmals eine abschliessende Stellungnahme zuzustellen. Sie haben allerdings darauf hingewiesen, dass es Städte gebe, in denen gewisse Ängste bestünden.

Zu den Auswirkungen: Diese Ängste sind einerseits finanzieller und andererseits gesellschaftspolitischer Natur. Was die finanzielle Seite anbetrifft, so wussten die Kantone, was auf sie zukommt. Sie haben im erwähnten Schreiben hierzu nichts mehr mitgeteilt. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass dieser Aspekt seitens der Kantone und Gemeinden wahrscheinlich überschätzt wird, denn die Gemeinwesen erhalten ja eine Nothilfepauschale von 600 Franken für alle Nichteintretensentscheide, und zwar unabhängig davon, ob die betreffenden Personen um Nothilfe ersuchen oder nicht. Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass nicht alle Betroffenen um Nothilfe nachsuchen werden. Zudem erhalten die Kantone wie bisher die Ausreisekosten erstattet und neu eine so genannte Vollzugspauschale - nach erfolgtem Vollzug - von 1000 Franken. Was die gesellschaftspolitischen Bedenken anbetrifft, muss man sicher ein gewisses Verständnis haben für die Kantone und insbesondere auch für die Städte. Denn natürlich verlassen nicht alle abgewiesenen Personen die Schweiz sofort, sondern es gibt auch solche, die untertauchen und dann in die Kriminalität einsteigen. Solche Ängste sind sicher ernst zu nehmen. Aber es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Kantone aufgrund des neuen Ausschaffungstatbestandes die Möglichkeit hätten, solche Leute in Ausschaffungshaft zu nehmen.