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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-17

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte noch einmal kurz auf den Systemwechsel eingehen. Das Asylgesetz bzw. das Asylrecht ist eigentlich geschaffen für solche, die unseren Schutz brauchen, also für Schutzbedürftige. Illegale, welche ein Asylgesuch eingereicht haben, fallen für das Asylverfahren bzw. das Verfahren für einen Nichteintretensentscheid unter das Asylgesetz und profitieren entsprechend auch vom Asylsystem. Wenn nun ein Nichteintretensentscheid vorliegt, ist das ein Beleg dafür, dass die betroffenen Personen keinen Anspruch auf den Benefit oder die Wohltat des Asylrechtes bzw. des Asylgesetzes haben. Das ist der Grund dafür, dass wir die Gleichstellung der Personen mit Nichteintretensentscheid mit den anderen sich illegal in unserem Land Aufhaltenden durchsetzen wollen, welche gar nie ein Asylgesuch eingereicht haben. Damit soll auch hier vom Anreizsystem her nicht noch die Einreichung von Asylgesuchen gefördert werden. Das Ziel ist die Gleichbehandlung all jener, welche in unser Land kommen und absolut keinen Anspruch haben, von uns irgendwelchen Schutz zu erhalten. Diese sollen spätestens nach einem Nichteintretensentscheid gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob sie ein Asylgesuch eingereicht haben oder nicht. Das ist eigentlich der Grund für diesen Paradigmawechsel.

Wir wollen uns nicht der Verantwortung entziehen, denn betreffend Kostenfolgen sind wir bereit, die Pauschalentschädigungen zu leisten, die man im Nachhinein dann auch überprüfen kann. Wir wollen aber nicht ein Zweiklassensystem, weil das letztlich nicht funktioniert.

Wir haben diese Debatte bereits bei der letzten Abstimmung über die Asyl-Initiative geführt. Noch weitere Kürzungen für diejenigen, die weiterhin hier bleiben können, fördern die Kleinkriminalität, weil diese an sich noch hier sein dürfen, aber sie erhalten nicht mehr das Notwendigste zum Leben. Da müssen wir aufpassen, dass wir nicht den falschen Weg gehen.

Zu Frau Brunner Christiane möchte ich auch eine Bemerkung machen. Ich bin etwas erstaunt, wenn ich sehe, dass der Kanton Genf eigentlich genau dieses System hat: Keine staatlichen Leistungen mehr für sich illegal im Kanton Aufhaltende. Es hat sogar drei Verwaltungsgerichtsentscheide dazu gegeben - ich gebe zu, nicht konkret betreffend die Personen, die hiervon betroffen sind, aber betreffend Nothilfe für Leute aus dem Ausländerbereich. Artikel 12 der Bundesverfassung gilt unabhängig davon, in welchem Status oder unter welchem Rechtstitel jemand sich in unserem Land aufhält, ob es sich nun um Leute mit einem Nichteintretensentscheid oder einfach um illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer handelt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass dieser Entscheid 1999 vom Genfer Staatsrat gefällt und dann nach Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung angepasst wurde. Ich zitiere gerne, was heute gilt: "Les personnes dont la demande d'asile a été rejetée définitivement et qui se sont soustraites à l'exécution du renvoi, sont exclues de toute aide financière." Das ist die heutige Regelung im Kanton Genf. So viel einfach zur politischen Situation in der Westschweiz.

Jetzt zu den Ausführungen von Herrn Schmid: Ich habe von Anfang an, als wir mit diesen Massnahmen vor die Kantone getreten sind, immer gesagt: Ich verstehe die Ängste, ich verstehe vor allem die Ängste der Städte. Denn wo tauchen jene Leute unter, die untertauchen? Nicht bei uns in Appenzell. Die tauchen vor allem in den grossen Städten unter. Deswegen haben wir auch beim System der Entschädigungen an die Kantone die Städte und die Kantone mit Empfangsstellen bevorzugt, also überproportional berücksichtigt, weil wir dem Rechnung tragen wollen.

Betreffend Wegweisung und Ausschaffung wurden vorhin noch verschiedene Dinge thematisiert. Zum Beispiel hat Herr David gesagt, bei einem Nichteintretensentscheid nehme man dann alle in Ausschaffungshaft. Das ist eben nicht so. Man kann sie zwar in Ausschaffungshaft nehmen, aber das Ziel ist nicht - ich möchte das nochmals klarstellen -, alle in Ausschaffungshaft zu nehmen; denn diese müsste man dann ja aktiv ausschaffen. Wenn man von vielen die wahre Identität nicht kennt, würde das dann wieder zu den entsprechenden Schwierigkeiten führen, mit entsprechenden Kostenfolgen, wenn man tatsächlich alle in solche Ausschaffungshaftanstalten einweisen würde. Aber es gibt uns, auch mit der vorliegenden Gesetzesänderung, mit diesem zusätzlichen Ausschaffungshafttatbestand, noch einmal eine bessere Handhabe, um dem Problem zu begegnen.

Bei der Wegweisung - ich wiederhole es noch einmal - sind wir aufeinander angewiesen. Wir wollen die Kantone nicht allein lassen. Wir haben in den letzten drei, vier Jahren auch im BFF eine entsprechende Abteilung aufgebaut, die die Kantone unterstützt, auch bei der Papierbeschaffung, bei der Reiseplanung, beim so genannten Ticketing, weil das nicht jeder Kanton oder jede Gemeinde selber machen soll; wir haben gute Erfahrungen gemacht damit. Das entbindet aber die Kantone und Gemeinden nicht davon, ihren eigenen Beitrag zu leisten.

Ich möchte hier nicht verlängern, aber das Letzte noch aufnehmen, das Herr Schmid angesprochen hat. Das ist das so genannte Vollzugs-Controlling, das wir in diesem Zusammenhang auch aufgebaut haben. Da haben wir mit den Kantonen vereinbart, dass wir von ihnen die Statistiken über ihre Wegweisungsvollzüge erhalten, und wir haben auch vereinbart, dass das nicht öffentlich gemacht wird. Der Bundesrat hat dann aber auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage geantwortet, dass wir bereit sind, die entsprechenden Zahlen pro Kanton offen zu legen. Ich bin jetzt in Kontakt mit der KKJPD zur Frage, wie man das realisieren kann, denn das sind Statistiken, das ist ein Stoss Papier, den man nicht einfach so ins Internet hängen kann. Daran arbeiten wir jetzt, damit dann auch hier Transparenz herrscht. Die Informationen werden dann halt zum Teil so und zum Teil anders verwendet werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag Brunner Christiane abzulehnen.