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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-18

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-18

Wortprotokoll

Das sind natürlich heikle Gebiete, und es fällt dem Bundesrat auch nicht so wahnsinnig leicht, hier Vorschläge zu machen. Aber ich habe Ihnen gestern beim Eintreten schon gesagt, dass sich in diesem Bereich seit einigen Jahren eine Kostenzunahme eingeschlichen hat, die nicht mehr finanzierbar ist. Die kollektiven Leistungen der IV belaufen sich auf etwa 2 Milliarden Franken, der Bund zahlt etwas über 700 Millionen Franken an diesen Bereich. Dieser ist von 1990 bis 2002 jedes Jahr um 8,1 Prozent gewachsen, ausgehend von einem grossen Sockelbetrag. Im alten Finanzplan hatten wir noch ein Wachstum in der gleichen Grössenordnung von etwa 7,7 Prozent, und das ist weder für die IV noch für den Bundeshaushalt finanzierbar. Deshalb wollen wir hier ein Kostendach festlegen. Wir wollen also nicht, wie das zum Teil behauptet worden ist, sparen und zurückgehen. Wir geben einfach ein bescheideneres Wachstum vor, aber neben der Bildung und den Unterhaltsausgaben für den Nationalstrassenbau ist es immer noch das stärkste, nämlich 5,5 Prozent per annum. Wir gestalten auch das Beitragssystem um. Es wird verstärkt ausgerichtet auf die unterschiedliche Kostensituation der Institutionen, und bei den Eingliederungsstätten soll der Defizitbeitrag etwas gekürzt werden.

Was kann man mit diesem Wachstum noch machen? Es ist so berechnet, dass man den jährlichen Teuerungsausgleich pro Platz noch zahlen kann, dass neue Plätze finanzierbar bleiben und dass auch Zuschläge für besonders intensive Betreuungsaktivitäten bezahlt werden können. Das sind die drei wesentlichen Kostentreiber. Ihre Effekte bleiben also bezahlbar. Wir sind der Meinung, dass die Institutionen bei rechtzeitigen Massnahmen damit auskommen sollten, wenn Sie wirklich Schwerpunkte setzen.

Zur Reaktion der Kantone: Unter der Hand geben die Kantone mir gegenüber natürlich klar zu, dass diese Kostendämpfung im Hinblick auf den NFA eigentlich in ihrem eigenen Interesse liegt; denn diese Aufgabe wird nachher an [PAGE 807] die Kantone übergehen, und die Kantone werden vor dem gleichem Problem stehen: Zuwachsraten von 10 Prozent werden sich nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone nicht leisten können. Das heisst: Wenn im Hinblick auf die Kantonalisierung das Kostenwachstum hier jetzt schon durch adäquate Massnahmen etwas eingedämmt werden kann - es wird selbstverständlich noch ein Kostenwachstum brauchen -, wird das auch im Interesse der Kantone sein. Diese haben uns in der Vernehmlassung dann ja auch belegen können, dass sie im Übergangsjahr 2004 vor einer schwierigen Situation gestanden wären. Deshalb haben wir dort den Betrag noch um 50 Millionen Franken erhöht. Wir haben also in der Vernehmlassung auf die Einwände nicht einfach nicht reagiert, sondern noch einige Korrekturen vorgenommen. Wenn wir all das zusammen betrachten, ist diese Rücknahme der grossen Wachstumsrate vertretbar. Sie wird da und dort natürlich nach Massnahmen rufen, aber wir meinen, sie seien auch aus sozialer Sicht vertretbar.

In diesem Sinne bitten wir Sie, auch hier - in einem Bereich, der finanziell sehr relevant ist - eine Wachstumsreduktion zu beschliessen.