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Lauri Hans · Ständerat · 2003-09-18

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-18

Wortprotokoll

Auf die Ausgaben im Bereich der Wohnbau- und Eigentumsförderung wirken sich zwei Gesetze aus: einmal das alte Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz von 1974; von diesem ist im Rahmen dieses Programmes nicht die Rede; dann das neue Wohnraumförderungsgesetz vom vergangenen März. Es soll auf 2004 in Rechtskraft treten und enthält verschiedene Förderungsinstrumente, so auch zinslose Direktdarlehen des Bundes nach den Artikeln 12 und 24. Dafür sollen ab 2004 und bis 2008 keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.

Das Wohnraumförderungsgesetz enthält nebst den betroffenen Direktdarlehen Hilfen im Bereich der Bürgschaften bzw. Eventualverpflichtungen sowie Forschungs- und andere Aufgaben. Mit Bürgschaften können pro Jahr im Schnitt rund tausend Wohnungen gefördert werden.

Die Mehrheit der Kommission hat sich dem Bundesrat angeschlossen.