David Eugen · Ständerat · 2003-09-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-18
Wortprotokoll
Ich teile die Meinung von Ernst Leuenberger, dass dies doch eine sehr wichtige Frage ist; zwar vielleicht nicht für uns als Parlamentarier und Leute, die für sich gute Rentenverhältnisse haben, aber doch für grosse Teile des Schweizervolkes, für die im Alter die AHV-Rente nun einmal die Hauptsäule ist und auch für lange Zeit noch bleiben wird. Das heisst, Veränderungen an dieser Hauptsäule treffen grosse Teile unserer Bevölkerung, und wir müssen sie sehr überlegt vornehmen.
1. Ich glaube, man kann so eine Übung nicht in einem Sparpaket so quasi einzelsprungweise rasch machen; das kann man nicht. Hier geht es um eine zentrale Rahmenbedingung des Rentensystems.
2. Wir haben im Rahmen der AHV-Gesetzesrevision einen Artikel 33quater ins Gesetz eingefügt. Dieser Artikel besagt, dass dann, wenn der Ausgleichsfonds der AHV unter den Betrag von 70 Prozent einer Jahresausgabe fällt und die Finanzierung dieses Mischindexes nicht anderweitig gesichert ist, eine Volksabstimmung darüber durchgeführt werden muss, ob die Mehrwertsteuer angehoben werden soll oder nicht. Wenn das Volk - ich betone das - Nein sagt, wenn es sagt, es wolle die Mehrwertsteuer nicht anheben, um diesen Mischindex beizubehalten, dann hat der Bundesrat einen Antrag zu stellen, die Renten nur noch der Preisentwicklung anzupassen. Wir haben grad kürzlich - es ist nicht lange her, es sind zwölf Monate her - eine Lösung getroffen, mit der wir auf diesen Fall eine Antwort geben. Die Lösung, wie sie hier in der AHV-Vorlage dargestellt ist, ist nach meiner Meinung wohl überlegt.
3. Der Mischindex erlaubt, dass erstens die Renten real erhalten bleiben, nämlich der Teuerung angepasst werden, und dass zweitens die Rentner am Wachstum des Wohlstands teilhaben können, soweit dieses auch eintritt. Ich möchte diesen Grundsatz, der unserem Rentensystem zugrunde liegt - nämlich das Recht der älteren Generation, auch am allfälligen Wachstum des Wohlstandes in irgendeiner Form teilzuhaben -, nicht mit einem Einzelentscheid einfach aufheben. Ich finde, dass das ein fundamentaler Entscheid ist. Er muss und darf nicht auf derartige Weise in einem Entlastungsprogramm getroffen werden.
Damit fordere ich den Bundesrat zu Folgendem auf: Wenn er tatsächlich an dieser Linie weiterarbeiten möchte, dann soll er uns doch bitte in der 12. AHV-Revision eine wohlüberlegte Vorlage zum Mischindex unterbereiten und auf diese sensiblen Fragen eingehen, insbesondere auf die Frage, ob und wie Rentner in unserem System an der Wohlstandsentwicklung teilhaben können und welche Rahmenbedingungen dafür gesetzt werden müssen. Daher soll jetzt darauf verzichtet werden, dies in einer so kurzatmigen Übung im Entlastungsprogramm vorzugeben.
[PAGE 843] Ich bitte Sie daher, auf diese Änderung der Regelung zu verzichten.