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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-22

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-22

Wortprotokoll

Man muss einfach wissen, dass das Bundesverwaltungsgericht bzw. das Verwaltungsgericht des Bundes in St. Gallen etwa 14 000 Fälle pro Jahr zu entscheiden haben wird. Ich stimme Herrn Studer absolut zu, dass es auch im Verwaltungsgericht bei dieser Unzahl von Fällen einige wenige geben wird, bei denen die Erwähnung des Namens gerechtfertigt ist und sein muss. In der Formulierung der Mehrheit aber ist dies enthalten, indem das Wort "grundsätzlich" erwähnt ist. Überall dort, wo "grundsätzlich" steht, sind auch Ausnahmen möglich. Ich räume ebenfalls ein, dass das im Antrag der Minderheit der Fall ist, indem es dort heisst "grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich", das kommt auf jeden Fall vor.

Es geht hier - mit anderen Worten - um eine Schwergewichtssetzung in diesem Saal: Beurteilen wir die Gefahr, dass Personen abgehalten werden könnten, sich an das Gericht zu wenden, als höher als die Anliegen, welche die Minderheit Studer in ihrem Antrag aufnimmt? Im Endeffekt können durch eine vernünftige Regelung beide Anliegen unter einen Hut gebracht werden. Ich meine aber, dass der Vertraulichkeit ein grösserer Spielraum eingeräumt werden sollte, nicht zuletzt deswegen, damit die Anwälte ihren Klienten auch sagen können, dass sie nicht damit rechnen müssen, mit Namen genannt zu werden.