Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-22
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-22
Wortprotokoll
Wenn ich jetzt Herrn Cornu zugehört habe, dann habe ich fast den Eindruck, dass plötzlich der Täter zum Opfer wird. Das kann ja nicht das Ziel dieser Vorlage sein!
Es hat ein Delikt stattgefunden, es gibt Opfer, und in diesem Sinne beraten wir auch über diese Vorlage. Gegen den Willen des Opfers verdient die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung keine Zustimmung. Die Einführung der Offizialmaxime bei diesen Delikten bezweckt eben, die strafrechtliche Verfolgung zu intensivieren und nicht abzuschwächen. Wenn wir hier der Kommissionsminderheit folgen würden, würde dies einen Rückschritt gegenüber dem heutigen Recht bedeuten; denn nach heutigem Recht sind die Strafverfolgungsbehörden an den Strafantrag des Opfers gebunden. Dass man da einen Schritt zurück macht, kann nicht im Sinne der Vorlage sein. Eine Verfahrenseinstellung ist also nur im Interesse des Opfers und gemäss dem Willen des Opfers zuzulassen.
Ich möchte noch einmal wiederholen, was bereits Herr Stadler gesagt hat, nämlich dass die Bereitschaft des Täters, sich einer Therapie zu unterziehen, im Rahmen der Strafzumessung auch angemessen berücksichtigt werden kann.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.