Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-23
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-23
Wortprotokoll
Es geht hier wieder um einen Paragraphen, der quantitativ und demzufolge auch hinsichtlich der Entlastung des Bundesgerichtes eine grosse Rolle spielt. Rund die Hälfte aller Fälle wird im vereinfachten Verfahren entschieden, also hat das vereinfachte Verfahren eine zahlenmässig starke Bedeutung. Die Frage, die sich nun stellt, ist die: Soll dann, wenn zwei Richter übereinstimmend der Auffassung sind, es solle auf eine Klage nicht eingetreten werden, diese Übereinstimmung von zwei Richtern ausreichen? Die Mehrheit ist der Auffassung, dass dem so sein sollte.
Die Gründe, die uns zu dieser Überlegung führen, sind die folgenden: Die Gründe, wann das Bundesgericht auf Verfahren nicht eintreten muss, sind relativ klar formuliert, indem eine grosse Evidenz verlangt wird. Derjenige Richter, der einen Entscheid ansieht, muss zur Überzeugung kommen, dass es offensichtlich unzulässig ist, dass keine hinreichende Begründung besteht usw. Das sind also alles Fragen, die man dann, wenn man sie bejaht, relativ klar bejahen sollte. Wir gehen nun davon aus, dass die hohe Stellung der Bundesrichter einerseits und die Anforderungen an die Qualität der Persönlichkeiten, die wir dort stellen, andererseits Grund genug dafür sein sollten, dass es genügt, wenn zwei von ihnen übereinstimmend diese Feststellung treffen.
Die Minderheit will anstelle dieser zwei Richter drei Richter entscheiden lassen. Warum dem so ist, wird Ihnen Herr Pfisterer begründen. Ich möchte Sie einfach auf die zahlenmässigen Konsequenzen hinweisen: Wenn es 4000 Fälle sind, die in diesem vereinfachten Verfahren zu bestimmen sind, und man davon ausgeht, dass pro Fall eine Stunde investiert werden muss, spielt die Frage, ob zwei oder drei Richter das entscheiden müssen, bezüglich der Belastung eine erhebliche Rolle, die sich darin auswirkt, dass man zwei oder drei Personaleinheiten braucht. In diesem Sinne, vertrauend auf die Qualität der Bundesrichter, glauben wir es verantworten zu können, dass zwei Richter genügen, wenn sie einstimmig entscheiden. Die Minderheit wird begründen, warum sie nicht dieser Auffassung ist.