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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-23

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

In den Kommissionen für Rechtsfragen des Ständerates und des Nationalrates sitzen viele Anwälte. Gerade der Umstand, dass Politiker recht häufig Anwälte sind, muss für diese zur Folge haben, dass sie sich dann, wenn es um sie geht, nicht in Widersprüche verwickeln.

Für meine Person - es gilt vielleicht auch für andere, die der Mehrheit angehören - ist die liberale Wirtschaftsordnung ein zentrales Gut. Jedes Monopol ist eine Einschränkung der liberalen Wirtschaftsordnung. Also ist bei jedem Monopol ganz gezielt zu fragen: Ist es in der Sache angebracht und richtig? Die Mehrheit Ihrer Kommission vertritt die Auffassung, dass es dann, wenn sich eine Partei durch einen Dritten vertreten lässt, in aller Regel gerechtfertigt ist, dass dies ein Anwalt sein muss und nicht ein Angehöriger einer anderen Berufsgruppe. Dies darum, weil bei den Anwälten das Wissen um die formellen Abläufe und auch um das materielle Recht eher vorhanden ist als bei anderen Berufskategorien. Wir stellen nun aber rein empirisch fest, dass die Situation in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten wesentlich anders ist als in anderen Rechtsgebieten. In aller Regel oder - drücken wir es neutraler aus - sehr häufig werden steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten durch Treuhandunternehmungen oder durch spezielle Steuerexperten usw. behandelt. Der Grund hiefür ist einfach: Im Regelfall haben die Anwälte wenig Kenntnis über die Belange des Steuer- und des Abgaberechtes.

Nun ist es zwar schon so, dass sich auch in steuer- und abgaberechtlichen Fragen nur Rechtsfragen stellen. Nach Meinung der Mehrheit ist es aber so, dass die fachlichen Fragen, also die steuerspezifischen Elemente, auch bei der Beurteilung von Rechtsfragen eine grosse Rolle spielen. Darum glauben wir, dass es nicht zu Missbräuchen oder zu einer unrichtigen Prozessführung kommen könnte, wenn Steuerexperten oder Treuhandunternehmungen die Klienten in solchen steuer- und abgaberechtlichen Fragen auch vor dem Bundesgericht vertreten würden. Weil die Gefahr eines solchen Missbrauches nicht gegeben ist, rechtfertigt sich demzufolge auch das Monopol nicht.

In der Botschaft des Bundesrates wird gesagt, man könne gleichwohl auch in Zukunft Treuhandunternehmungen beiziehen, man müsse dann einfach Folgendes tun: Entweder würden diese Treuhandunternehmungen einen Anwalt zwischenschalten, und dann würde einfach die ausserrechtliche Entschädigung via Anwalt an die Treuhandunternehmung gehen, oder der Rechtsuchende solle direkt eine Treuhandunternehmung beauftragen; dann bekäme er einfach keine ausserrechtliche Entschädigung, und das sei dann auch nicht so schlimm, weil es ja meistens um viel Geld geht. Aber ich glaube, das sind nicht Argumente, die dies rechtfertigen würden. Im Zwiespalt zwischen dem Gedanken der optimalen Prozessvertretung auf der einen Seite und der liberalen Wertordnung - welche Monopole nur dann rechtfertigt, wenn sie sich intensiv rechtfertigen lassen - auf der anderen Seite meine ich, dass man ausgehend von dem, was heute Tatsache ist, in steuer- und beitragsrechtlichen Angelegenheiten auch durch Nichtanwälte vertreten sein kann.