Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-23
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-23
Wortprotokoll
Eine Bemerkung zuhanden der Materialien: In den Artikeln 14 und 15 wird die Funktion der Geschäftsleitung betont. Bei der Geschäftsleitung hat also nicht das Gesamtgericht das Schwergewicht zu bilden, sondern ein hierfür vorgesehenes besonderes Organ. Das ist unter dem Aspekt der Verstärkung des Gerichtsmanagements zu betrachten.