David Eugen · Ständerat · 2003-09-23
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-23
Wortprotokoll
Mir ist dieser Punkt, dass im Bereich Miet- und Arbeitsrecht der Zugang zum Bundesgericht gewahrt bleibt, auch sehr wichtig. Wir hatten ja schon einmal eine Vorlage vor dem Volk; damals ist ganz klar herausgekommen, dass die Bevölkerung diesen Zugang gewahrt haben möchte, auch für diese für viele Leute wichtigen Streitsachen.
Nur war ich der Meinung - ich bin es immer noch, nach dem, was jetzt gesagt worden ist, möchte es aber noch von Frau Bundesrätin Metzler bestätigt haben -, dass wir diesen Zugang mit den Beschlüssen zu den Buchstaben a und abis auch im Miet- und Arbeitsrecht weitestgehend sichergestellt haben: Immer wenn es um die einheitliche Anwendung von Miet- und Arbeitsrecht geht und wichtige Rechtsfragen in der Auslegung von Miet- und Arbeitsrecht zu klären sind und es offensichtliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Sachverhalt in der Vorinstanz falsch festgestellt wurde, können Mieter und Arbeitnehmer ans Bundesgericht gehen. Das sind für mich die zentralen Punkte. Damit brauche ich diese zusätzliche Streitwertregel nicht mehr.
Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, das noch zu bestätigen.