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Schmid Carlo · Ständerat · 2003-09-23

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Ich habe bereits beim Eintreten darauf hingewiesen, dass ich dem Antrag der Minderheit Studer Jean zustimmen werde. Ich verstehe völlig die Intention der ganzen Gesetzgebung, der Revision. Aber ich möchte diese Revision jetzt, nachdem wir darauf eingetreten sind und sie durchziehen, auch nicht gefährden.

Herr Studer hat auf die Situation vor etwa zehn Jahren hingewiesen - vielleicht ist es jetzt etwas länger her -: Es war damals offensichtlich, dass in der Bevölkerung ganz klar der Wille bestand, sich in zentralen Fragen den Zugang zum Bundesgericht nicht abschneiden zu lassen. Eine zentrale Frage ist natürlich der Arbeitsverdienst, und eine zentrale Frage für unsere jungen Familienväter und Familienmütter, für die Bevölkerung ist auch die Wohnung - da hat es keinen Sinn, etwas anderes erzählen zu wollen. Ich bitte Sie, 20 000 Franken! Natürlich gibt es in der Schweiz Leute, für die 20 000 Franken nicht mehr als ein Fünftel eines Tagesverdienstes sind; das gibt es. Aber für die meisten sind 20 000 Franken ein Drittel eines Jahresverdienstes, und ein Drittel eines Jahresverdienstes ist eine Grössenordnung, die vernünftigerweise bis zum höchsten Gericht gezogen werden kann. 20 000 Franken sind ungefähr ein Jahreszins für eine Wohnung in einer ländlichen Umgebung. Wenn man mit solchen Fragen, die existenzieller Natur sind, nicht mehr vors Bundesgericht gehen kann, dann machen wir einen Fehler.

Ich muss Ihnen bekennen, dass wir vor zwölf Jahren hier etwas salopp, im leichten Galopp, über die Geschichte hinweggegangen sind. Wir sind bestraft worden; wir sollten das nicht ein zweites Mal tun, denn hier haben wir eine ganz sensible Ader, und ich verstehe auch, dass das gewahrt werden soll.

Ich bitte Sie daher, dem Minderheitsantrag Studer Jean zuzustimmen.

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