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Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

In Absatz 2 hat der Nationalrat eine notwendige Präzisierung vorgenommen: "Der Versicherungsträger kann auf formell rechtskräftige Verfügungen oder Einspracheentscheide zurückkommen, wenn diese zweifellos unrichtig sind ...." Die geltende Rechtsprechung verlangt eine "zweifellose" Unrichtigkeit. Unsere ursprüngliche Fassung müsste eine Änderung der Rechtsprechung zur Folge haben.

Die in Absatz 3 durch den Nationalrat vorgenommene Präzisierung ist ebenfalls notwendig, da es Konstellationen geben kann, bei denen direkt Beschwerde gegen eine Verfügung zu erheben ist.

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