Hofmann Hans · Ständerat · 2003-09-24
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-24
Wortprotokoll
Der Finanzierungsbeschluss über die im Jahre 2001 neu konzipierte Exportförderung läuft Ende dieses Jahres aus. Es gilt nun, aufgrund erster Erfahrungen über die Finanzierung für die Jahre 2004 bis 2007 zu beschliessen. Wir haben über zwei Vorlagen zu entscheiden. Bei der Vorlage 1 geht es um die Aufhebung eines nicht mehr benötigten Bundesbeschlusses. Sie ist unproblematisch und absolut unbestritten, weshalb ich mich in meinem Votum auf die Vorlage 2 beschränken kann.
Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft, das Mandat für die Exportförderung für die Jahre 2004 bis 2007 bei der Osec Business Network Switzerland zu belassen und dafür einen Zahlungsrahmen von 68,4 Millionen Franken zu bewilligen. Er stützt diesen Antrag mit einer ersten Evaluation über die Tätigkeit der Osec, die recht positiv ausgefallen ist.
Diese Würdigung des Bundesrates ist umstritten: Aus der Wirtschaft gibt es sowohl positive wie negative Beurteilungen. In der WAK war die Exportförderung als solche nicht bestritten. Artikel 101 Absatz 1 der Bundesverfassung lautet: "Der Bund wahrt die Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland." Im ausführenden Bundesgesetz über die Förderung des Exportes beginnt der erste Satz von Artikel 1 wie folgt: "Der Bund fördert die Exporte der Schweizer Wirtschaft durch eigene Aktivitäten." Exportförderung durch den Bund erfolgt demzufolge in Ausführung eines verfassungsmässig verankerten und gesetzlichen Auftrages. Es geht bei der Exportförderung letztlich, wie so oft, um das Problem der gleich langen Spiesse. Denn auch die meisten anderen Staaten betreiben Exportförderung für ihre Wirtschaft. Die Frage in unserer Kommission war demzufolge nicht das Ob, sondern das Wie.
Am 1. März 2001, also vor relativ kurzer Zeit, ist das neue Exportförderungsgesetz in Kraft getreten, und der Auftrag für die Jahre 2001 bis 2003 wurde an die Osec vergeben. Diese hat uns ihren Auftrag in der Kommission ausführlich beschrieben. Kurz zusammengefasst will die Osec erstens die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft unterstützen, zweitens will sie durch besseres Risikobewusstsein Schaden durch Unwissenheit bei den KMU verhindern und dadurch die Kosten der Unternehmen senken, und drittens will sie sicherstellen, dass unsere KMU gleich lange Spiesse haben, wodurch sie Wettbewerbsnachteile vermeiden will.
Grosse Firmen sind in aller Regel nicht auf staatliche Exportförderung angewiesen. Sie haben selbst oder über gemeinsame Organisationen ihre internationalen Netzwerke. Die KMU jedoch sind auf eine Unterstützung und auf eine Beratung angewiesen. So sind es vor allem Gewerbekreise und KMU, die mit der Bitte an die Kommission gelangt sind, an der Exportförderung festzuhalten und den vom Bundesrat beantragten Rahmenkredit für die Osec zu sprechen.
Was ist seit der Inkraftsetzung des neuen Exportförderungsgesetzes geschehen? Im Jahre 2001 wurde die Osec aufgrund des neuen Gesetzes restrukturiert. Es mussten verschiedene Verträge erneuert und neu ausgehandelt werden. 2002 erfolgte mit dem Aufbau des Netzwerkes und mit der Ausbildung der Netzwerkpartner der zweite Schritt. In diesem Jahr werden - neben den laufenden Geschäften, die natürlich trotzdem immer vorgehen -, gestützt auf erste Erfahrungen, bereits verschiedene Anpassungen und Änderungen vorgenommen. So sollen das Coaching der Netzwerkpartner verbessert und insbesondere die Marktbearbeitung in der Schweiz verstärkt werden. Die Phase des Aufbaus sowie die Installation des Netzwerkes sollten jetzt aber als abgeschlossen betrachtet werden können. Das kommende Jahr - so wurde uns in der Kommission erläutert - sei das erste, in dem die Exportförderung nun voll zum Tragen kommen und anhand dessen die Tätigkeit der Osec dann auch vertieft beurteilt werden könne.
Im Nationalrat war das Geschäft in der Sommersession umstritten. Der Bericht des Bundesrates wurde von den Kommissionssprechern als inhaltlich dürftig kritisiert. Es wurden ein Nichteintretens- und auch ein Rückweisungsantrag gestellt. Der Nichteintretensantrag wurde damit begründet, dass es nicht Aufgabe des Bundes sei, eine Einrichtung zu schaffen, damit Schweizer Unternehmer im Ausland etwas verkaufen könnten. Die mit Bundesgeldern finanzierte Osec konkurrenziere private Unternehmen, unter anderem die privaten Handelskammern, weil sie dank Bundesgeldern ihre Dienstleistungen billiger anbieten könne. Mit dem Rückweisungsantrag wurde eine Neuausschreibung mit einem präzisen Auftrag gefordert, welcher die privaten Unternehmen nicht konkurrenziere.
Der Nationalrat ist dann mit 99 zu 36 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und lehnte den Rückweisungsantrag mit 89 zu 39 Stimmen ab. In der Detailberatung folgte der Nationalrat mit 96 zu 40 Stimmen der Kommissionsmehrheit, welche beantragt hatte, in Artikel 1 den Zahlungsrahmen nur für das Jahr 2004 zu verlängern und dafür 17 Millionen Franken zu bewilligen. Eine Kommissionsminderheit hatte einen Zahlungsrahmen für zwei Jahre beantragt. Zudem wurde der Bundesrat in einem neuen Artikel 1bis beauftragt, bis Ende März 2004 die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für eine Weiterführung der Exportförderung ab dem Jahre 2005 vorzulegen. In der Gesamtabstimmung passierte das Geschäft im Nationalrat mit 99 zu 36 Stimmen. So viel zur Ausgangslage.
Unsere Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 2. September dieses Jahres sehr gründlich mit dieser Vorlage befasst. Sie ist nach Anhörung und Fragebeantwortung durch die Osec und durch Bundesrat Deiss ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Die auch im Nationalrat diskutierten ordnungs- und wirtschaftspolitischen Bedenken und Argumente wurden auch in unserer Kommission sehr breit diskutiert. Kritisiert wurde auch in unserer Kommission insbesondere das Fehlen einer klaren Trennung zwischen den gemeinwirtschaftlichen und den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang wurde auch die kaum kontrollierbare Möglichkeit von Quersubventionen, von staatlich finanzierten Dienstleistungen zugunsten privatwirtschaftlicher Tätigkeiten der Osec, und damit die Konkurrenzierung privater Leistungserbringer klar bemängelt.
Viele der vorgebrachten Argumente pro und contra und viele Fragen bedürfen jedoch einer vertieften Prüfung. Wie bereits [PAGE 919] der Nationalrat, befand auch unsere Kommission, zurzeit nicht im Besitz der notwendigen Unterlagen, der erforderlichen Entscheidungsgrundlagen, zu sein, um einem Rahmenkredit für vier Jahre zuzustimmen. Nachdem in der Kommission Anträge auf eine Erhöhung oder Senkung des Zahlungsrahmens oder auf eine andere Regelung bezüglich dessen Dauer ganz klar verworfen wurden, beantragt sie Ihnen einstimmig, einen Rahmenkredit von 34 Millionen Franken für die Dauer von zwei Jahren zu sprechen. Ebenso beantragen wir Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und vom Bundesrat einen Evaluationsbericht zur Weiterführung der Exportförderung zu verlangen. Dieser Bericht hat eine ganze Reihe von präzisen Fragen zu beantworten, insbesondere zur Wirksamkeit, zur Koordination mit den anderen Institutionen im In- und Ausland, zur Transparenz, zu Synergieeffekten, zum Kosten-Nutzen-Verhältnis und Weiteres mehr. Ebenso sollen andere Modelle der Exportförderung innerhalb der Bundesverwaltung oder in Zusammenarbeit mit privaten Institutionen evaluiert werden.
Die Kommission ist entgegen dem Nationalrat jedoch der Ansicht, dass eine fundierte Evaluation dieses Umfanges und Inhaltes in der vom Nationalrat angesetzten, kurzen Frist nicht möglich ist. Ein Bericht schon bis Ende März des kommenden Jahres könnte sich gezwungenermassen nur auf die vergangenen zwei Jahre beziehen, in denen die Osec, wie wir gehört haben, noch im Aufbau begriffen und nicht vollständig operativ war. Kommt dazu, dass der Bundesrat gerade jetzt daran ist, den Leistungsauftrag für die Jahre 2004 bis 2007 an die Osec neu auszuarbeiten und diesen auch im Sinne der parlamentarischen Kritik zu präzisieren. Die Exportförderung bzw. die Osec sollte auch an diesem neuen Leistungsauftrag gemessen werden können. Unsere Kommission hat sich der Meinung von Bundesrat Deiss angeschlossen, dass eine Evaluation nur dann Sinn mache, wenn es von der Dauer her wirklich etwas zu evaluieren gebe.
Deshalb beantragen wir Ihnen, nicht nur den Zahlungsrahmen, sondern auch die Frist für die Ablieferung dieses Berichtes um ein Jahr, d. h. bis März 2005, zu erstrecken. Damit kann sicher ein grosser Teil des Jahres 2004, wenn nicht das ganze Jahr 2004 mit dem neuen Leistungsauftrag in diese Evaluation mit einbezogen werden. Dem Parlament würde dann im Jahre 2005 eine fundierte Entscheidgrundlage zur definitiven Beschlussfassung über das Ob und allenfalls über das Wie der Weiterführung der Exportförderung durch den Bund ab dem Jahre 2006 vorliegen.
Dieser Antrag entspricht auch dem Antrag unserer Aussenpolitischen Kommission, welche in ihrem Mitbericht ebenfalls eine Frist von zwei Jahren befürwortete. Auf eine kleine Differenz zwischen der APK und der WAK im Zusammenhang mit diesem Evaluationsbericht werden wir in der Detailberatung noch zurückkommen.
Des Weiteren liegt ein Antrag Maissen vor, den Zahlungsrahmen - wie vom Bundesrat beantragt - für vier Jahre zu beschliessen. Ich möchte Ihnen beliebt machen, auch darüber in der Detailberatung zu diskutieren.
Die Kommission beantragt Ihnen, auf beide Vorlagen einzutreten. Sie beantragt Ihnen sodann mit 9 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen: erstens der Vorlage 2, dem Bundesbeschluss über die weitere Finanzierung der Exportförderung, wie dargelegt - also 34 Millionen Franken für die Jahre 2004 und 2005 - zuzustimmen sowie vom Bundesrat einen Evaluationsbericht als Entscheidgrundlage über die Weiterführung der Exportförderung ab dem Jahre 2006 bis Ende März 2005 zu verlangen; zweitens diesen Rahmenkredit der Ausgabenbremse zu unterstellen und drittens der Vorlage 1, dem Gesetz über die Aufhebung des hinfällig gewordenen Bundesbeschlusses über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten der KMU, ebenfalls zuzustimmen.