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Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-09-24

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-24

Wortprotokoll

Die Diskussion um vier Jahre, um ein Jahr oder zwei Jahre erinnert mich sehr an eine Diskussion, die wir letzte Woche geführt haben. Sie erinnern sich vielleicht noch: Es ging um die Festlegung der Kredite für die Prämienverbilligung nach KVG. Das KVG legt ebenfalls einen Bundesbeschluss über vier Jahre fest. Wir wollten uns in der Kommission und auch im Rat eigentlich auch eher nur für ein Jahr oder zwei Jahre festlegen, sind dann aber auf vier Jahre gegangen, um die Gesetzesvorschrift einzuhalten. Wir haben aber den Vorbehalt gemacht, dass wir, sollte es nicht gehen, den Entscheid zurücknehmen und uns die Freiheit nehmen werden, unabhängig noch einmal darüber zu entscheiden, je nach Entwicklung.

Ich bin mir bewusst, dass es nicht exakt die gleiche Rechtsgrundlage ist. Trotzdem sind die Fälle sehr ähnlich, und ich meine, dass wir dem Antrag Maissen zustimmen sollten. Dabei sage ich aber klar - ich sehe das gleich wie Kollege Hofmann Hans -, dass wir damit eine Differenz schaffen und dass die Sache vom Nationalrat dann noch einmal in aller Ruhe und im Detail zu überprüfen ist. Ich meine aber eben, dass die Differenz im vollen Umfang zu schaffen ist, über die ganzen vier Jahre - auf der einen Seite mit dieser Zeitdauer entsprechend der gesetzlichen Grundlage und auf der anderen Seite mit der Dauer von einem Jahr gemäss Beschluss des Nationalrates. So sind wir immer noch frei, wie wir dann letztlich entscheiden wollen.