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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-09-25

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-25

Wortprotokoll

Danke, Herr Bundesrat, dass Sie dieses Anliegen, die Rechtsverfahren zu koordinieren, aufgenommen haben. Das ist damit erledigt.

Das zweite Anliegen betrifft die Vereinbarung mit Deutschland via Themenkreis Südanflüge. Das bekämpft der Bundesrat. Nach allem, was wir wissen, kann man die Frage stellen: Warum bekämpfen Sie das eigentlich? Das Hauptanliegen der Empfehlung ist es, eine neue Vereinbarung mit Deutschland zu erreichen. Ihre Kommission hat den Bundesrat dazu eingeladen. Mindestens im Sinne einer Übergangslösung haben Sie das am 26. Juni schon erreicht, Herr Bundesrat; das ist ein beachtlicher Erfolg. Dafür haben wir Ihnen zu danken und dazu haben wir Ihnen zu gratulieren. Insoweit ist die Empfehlung ja bereits erfüllt, und offensichtlich sind sich der Bundesrat und die deutsche Regierung einig, dass nach den Rechtsverfahren eine politische Lösung gefunden werden muss - damit ist doch offenbar auch ein Vertrag gemeint. So sind jedenfalls die Äusserungen in der Presse beim Besuch von Herrn Bundeskanzler Schröder zu verstehen. Also besteht auch hier Übereinstimmung mit dem Anliegen der Empfehlung. Ich meine also, sie sei nach wie vor begründet.

Weiter geht es nicht nur um die Vereinbarung, sondern um das Thema der Südanflüge. Sie gehen auch davon aus, dass als Übergangslösung Südanflüge wegen der deutschen Verordnung unvermeidbar sind. So lautet auch Ihre Vereinbarung vom 26. Juni dieses Jahres. Genauso stellte die Kommission fest, "zurzeit" sei die deutsche Verordnung eine Randbedingung, und es müsse davon ausgegangen werden. Also sei die Schweiz dazu gezwungen, landesintern eine Lösung zu finden. Der Flughafen ist selbstverständlich für die Wirtschaft, für die Arbeitsplätze, aber auch staatspolitisch nach wie vor nötig, als Tor des kleinen Landes zur weiten Welt. Wenn man den Flughafen bejaht, dann muss man auch mit dem Lärm irgendwie zurande kommen. Alle müssen einen Teil übernehmen: die Nachbarn, aber auch Teile des Kantons Zürich, die südlich des Flughafens liegen - das, was man als "Zürich Süd" bezeichnen kann. Dies selbstverständlich nur unter dem Vorbehalt, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Es geht bei dieser Empfehlung in keiner Art und Weise um irgend eine Aktion gegen Betroffene im Raum "Zürich Süd". Wir alle sitzen doch im selben Boot; es ist völlig klar, dass die Erwartungen der Bevölkerung in diesem Teil des Kantons Zürich enttäuscht wurden. Das ist so. Die Betroffenen hatten aus ihrer Sicht genügend Anlass zu glauben, sie seien vom Fluglärm verschont, und stellen jetzt fest, dass das nicht mehr zutrifft, zumindest "zurzeit" nicht mehr zutrifft. Sie wussten kaum, dass die bisherige Lärmverteilung auf einer diskutablen Rechtsgrundlage und auf einer diskutablen Absprache beruhte. Das gilt aber natürlich genau gleich für andere Betroffene in den Nachbarkantonen, vorab Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und Aargau. Ihre Kommission verlangte nichts anderes als die Möglichkeit einer gleichmässigen Lastenverteilung. Sie sprach in ihrer Empfehlung von "können" und von "erreichbar". An sich heisst das, dass man auf den Weg einer selbstverständlichen freundeidgenössischen Verständigung verwiesen hat. Es geht um keinerlei Privilegien, von niemandem! Nochmals: Alle sitzen im gleichen Boot.

Insofern sind die Anliegen der Empfehlung nach wie vor begründet; es geht also erstens um die Vereinbarung, zweitens um die Südanflüge und drittens darum, Konsens- und Mediationsverfahren aufzunehmen; das haben Sie ja getan, Herr Bundesrat. Auch hier liegt damit die Empfehlung genau auf der richtigen Linie. Auch das vierte Anliegen der Empfehlung, das Verfahren zu beschleunigen, haben Sie mit der Vereinbarung vom 26. Juni 2003 und dem Entscheid des Departementes bzw. des Bazl vom 23. Juni 2003 und der aufschiebenden Wirkung aufgenommen. Es geht darum, rasch Rechtssicherheit zu schaffen. Das hat uns der Zürcher Volkswirtschaftsdirektor jüngst in der Kommission wieder erklärt. Auch hier ist die Empfehlung begründet. Es besteht auch in Zukunft ein Zeitdruck aufgrund folgender Termine: 30. Oktober dieses Jahres, 30. April und 31. Oktober des nächstens Jahres. Schliesslich haben Sie ja auch das fünfte Anliegen der Empfehlung - die Bitte, der Bund möge sich engagieren und der Gesamtbundesrat möge den Vorsteher des UVEK in jedem Fall unterstützen - aufgenommen, wenn wir an den Besuch von Herrn Bundeskanzler Schröder denken. Auch in dieser Hinsicht meine ich, dass die Empfehlung nach wie vor begründet sei und dass Sie sie ja bereits umsetzen.

Der Hinweis in der Antwort des Bundesrates, es sei Sache von Unique, die Gesuche einzureichen, überzeugt in dieser absoluten Form doch wohl nicht ganz. Wir wissen, wie Baubewilligungsbehörden landauf, landab mit Gesuchstellern umgehen. Sie haben allenfalls nach dem Gebot der Fairness dem Gesuchsteller zu sagen: Diese Form des Gesuchs können wir nicht akzeptieren; wenn Sie das Gesuch so und so abändern, dann finden wir den Weg gemeinsam. Es ist ja selbstverständlich auch vom Bazl zu erwarten, dass ein solches Gespräch als Gebot der Fairness ermöglicht wird; und das funktioniert nach meinem Wissen so. Es bestehen insofern Kontakte zwischen Bund und Flughafen.

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Im Grunde akzeptiert der Bundesrat diese verstärkte Rolle durchaus, sonst wäre ja das Mediationsverfahren sinnlos, sonst liessen sich der Bundesrat bzw. die Eidgenossenschaft in der Vereinbarung vom 26. Juni 2003 ja nicht in die Pflicht nehmen, die Lösung Südanflüge umzusetzen. Der Bund ist gegen aussen, Deutschland gegenüber, verantwortlich. Auch hier ist die Empfehlung also begründet.

Ich schliesse zwei zusätzliche persönliche Bemerkungen an, die die Zukunft betreffen, die die Kommission damals noch nicht kannte:

1. Unser Rat hat sich am Dienstag dieser Woche zu diesem Konsens- und Mediationsansatz im Allgemeinen bekannt, indem er eine entsprechende Bestimmung in den Entwurf zum Verwaltungsgerichtsgesetz aufgenommen hat. Auch dies sollte Ihnen auf dem eingeschlagenen Weg also höchstens helfen. Dieser Weg der Verständigung muss aber durchgesetzt werden. Der gestrige Schritt - nach Pressemitteilungen - in diese Richtung ist ein grosser Schritt. Das ist erfreulich. Auch dafür möchte ich Ihnen danken.

2. Aber dieser Weg der Verständigung gelingt nur, wenn der Bund geeignete Randbedingungen gewährleistet. Dies bedeutet, dass auch die Flughafenorganisation, die Unique, mitmacht und kooperiert. Solange sie sich darauf beschränkt, im stillen Kämmerlein Varianten auszuhecken, sie dann fertig zu präsentieren und in der Öffentlichkeit einfach nur zu verteidigen, wird kein Konsensverfahren und kein Mediationsverfahren Erfolg versprechend sein. Solches Vorgehen widerspricht dem Verständigungs- und Mediationsprinzip. Insbesondere die Variante mit dem berühmten "gekröpften Nordanflug", diese Idee von Unique, widerspricht dem Verständigungsprinzip klar und deutlich. Es ist ein gutes Zeichen, dass Sie in Ihrer Antwort überhaupt nicht auf diese Problematik eingehen, damit offen bleiben. Diese Variante ist schon in der Sache unzumutbar. Sie mutet der Bevölkerung im Norden - teils Zürich, teils Schaffhausen, teils Aargau - genau das zu, wovon sich "Zürich Süd" befreien will. Das ist ein Weitergeben des schwarzen Peters. Das kann nicht der Weg zur Verständigung sein. Wenn wir so operieren, dann würden wir mindestens auf lange Jahre den Flughafen in Unsicherheit versetzen, letztlich auch gefährden. Diese Variante braucht technisch Jahre und bedingt einen erheblichen Umbau des ganzen Systems von An- und Abflug. Sie ist sicherheitsmässig zumindest sehr unsicher, sie ist rechtlich sehr unsicher. Sie hängt davon ab, dass Deutschland zustimmt, und löst sicher sehr lange Verfahren aus.

Genau das wollte die Kommission verhindern. Sie wollte eine Lösung, bei der wir in vernünftiger Frist endlich wissen, wie die Zukunft dieses Flughafens aussieht, auf den nicht nur die Region Zürich, sondern zu einem guten Teil die ganze Schweiz angewiesen ist. Die Zukunft des Flughafens darf nicht durch partikulare Interessen gefährdet werden. Das ist das Grundanliegen: dieser Weg zur eidgenössischen Verständigung.

Daher sollte auch Ziffer 1 der Empfehlung überwiesen werden.