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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-29

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-29

Wortprotokoll

Herr Marty hat die Liste der Unternehmungen verlangt, welche der Swissair mit dem Abbruch der Geschäftsbeziehungen gedroht haben sollen, wenn die Forderungen nach dem Grounding nicht sofort erfüllt würden. Zudem wurde auch Auskunft über die Beträge an die entsprechend entschädigten Firmen verlangt.

Ich muss vielleicht doch noch einmal auf die damalige Zeit mit ihrer Hektik und auf die Grundsätze hinweisen, die bei dieser Darlehensgewährung wichtig waren, damit Sie das verstehen. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass man hier vielleicht da und dort ein gewisses Unbehagen hat. Aber man muss das Ziel und den Zweck dieser Darlehen, die Sie dann im Nachhinein gesprochen haben, noch einmal in Erinnerung rufen: Es ging ausschliesslich darum, den Flugbetrieb der Swissair bis Ende März 2002 sicherzustellen - darum und nur darum. Das ist auch gelungen; man hat nicht einmal alles Geld gebraucht. Die Tatsache, dass das gelungen ist, hat dazu geführt, dass sehr viele weniger Geld verloren haben, als sie verloren hätten, wenn es damals einfach sehr rasch zur völligen Pleite gekommen wäre.

Damit ist ganz klar gesagt, dass die Bundeshilfe nur eingesetzt werden durfte für die Ablösung jener Verbindlichkeiten, deren Liquidierung im Licht der Sicherung des Winterfahrplans unerlässlich erschien. Alle diese Entscheide mussten sehr rasch getroffen werden. Es war nicht der Bund, der das [PAGE 968] gemacht hat. Primär waren es die Swissair und der Sachwalter, welche die Forderungen auf ihre Rechtmässigkeit im Hinblick auf dieses Ziel zu beurteilen hatten. Es war auch Geld des Steuerzahlers, es durfte nur diesem Ziel dienen; sie mussten abschätzen, welche Konsequenzen eine Nichtbefriedigung dieser Forderungen für die Geschäftstätigkeit der Swiss gehabt hätte. Erst wenn der Sachwalter zum Schluss kam, dass die Bundesdarlehen in Anspruch genommen werden dürften, wurde dann die Eidgenössische Finanzkontrolle eingeschaltet, die diese Angelegenheit noch einmal prüfen musste. Der Zeitdruck war derart gross, dass dann eben häufig nur Plausibilitätserwägungen gemacht wurden und man nicht sehr lange Analysen machen konnte. Ich habe das ja damals aus einer gewissen Distanz mitbekommen. Die zuständigen Leute haben in kurzer Zeit eine - ich würde sagen - bewundernswerte Leistung erbracht, wenn man das am Resultat misst; ich meine nicht die Swissair, sondern die Leute, die hier diese Kredite kontrollieren mussten.

Es war nicht Aufgabe der Finanzkontrolle, nachzuforschen, ob die Swissair und der Sachwalter materiell gleich oder ähnlich gelagerte Forderungen in ihrer Dringlichkeit unterschiedlich bewertet haben. Das war in dieser Zeit gar nicht möglich. Es ging nur darum, abzuschätzen, ob eine konkrete, zulasten des Steuerzahlers angemeldete Forderung im Lichte der Garantie des Winterflugplanes freigegeben werden sollte oder nicht. Dies war das einzige Kriterium, nach dem diese Gelder eben verwertet werden konnten.

Ich habe gesagt, wo die Verantwortung lag. Der Bundesrat hat auch gar keine vollständige Liste der Gläubiger, die sich hier nun gemeldet haben. Wenn er eine solche Liste hätte und sie herausgäbe, würde er sich auch der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen schuldig machen. Das Ganze ist relativ schwierig und relativ komplex. Es sind hier sicherlich Grenzfälle vorgekommen, bei denen man sich eine unterschiedliche Beurteilung hätte vorstellen können. Aber das war in der damaligen Hektik anders sicher nicht möglich. Eine Offenlegung kommt auch wegen vorrangiger öffentlicher Interessen nicht infrage. 86 Prozent der Zahlungen zulasten der Bundesmittel von 155 Millionen Franken flossen ins Ausland, um Forderungen zu tilgen, damit das Risiko einer Arrestierung von Flugzeugen oder anderen Vermögenswerten der Swissair verhindert werden konnten. Da könnten sich dann auch noch politische Komplikationen ergeben, wenn hier öffentlich über diese Abwicklungen berichtet würde. Das ist der Grund dafür, dass wir bei allem Verständnis nicht auf das Begehren des Interpellanten, Herrn Dick Marty, eintreten konnten.

Uns schien auch, dass die Vorwürfe, wie sie hier in der Interpellation vorkommen, trotz der Problematik, für die ich Verständnis habe, doch eher überzeichnet sind. Wir haben keine Anhaltspunkte dafür, dass im strafrechtlichen Sinn erpresserische Forderungen gestellt worden wären, denen dann auch nachgegeben worden wäre. Falls gewisse Gläubiger eine andere Auffassung haben, müssten sie wohl den Rechtsweg beschreiten.

Sehr viel mehr und Befriedigenderes für Herrn Marty kann ich dazu leider nicht sagen. Aber ich glaube, im Grossen und Ganzen ist die Sache nicht so schlecht abgelaufen.

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