Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22
Wortprotokoll
Eine kurze Bemerkung zu den Renten und Hilflosenentschädigungen: Bei Absatz 2 hat der Nationalrat eine umfassender formulierte Prioritätenordnung vorgenommen. Die Leistungsreihenfolge bei den Risiken Alter, Tod sowie Invalidität wird gemäss geltendem Recht geregelt.
Bei Absatz 3 nennt die ständerätliche Fassung an erster Stelle die Unfallversicherung. In Analogie zur übrigen Kaskadenregelung ist indessen auch hier die Militärversicherung an erster Stelle zu nennen. Es gilt festzuhalten, dass bezüglich Hilflosenentschädigung eine Aufteilung der Leistung zwischen Militär- und Unfallversicherung möglich ist. Dies entspricht der heute geltenden Regelung. Sonst gilt jedoch das ausschliessliche Leistungsprinzip.