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Brändli Christoffel · Ständerat · 2003-09-30

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-30

Wortprotokoll

Der Bundesrat formuliert in den Ziffern 1 und 2 wichtige Grundsätze, die ich voll unterstützen kann. So führt er unter Ziffer 1 aus, dass "eine verkehrliche Grunderschliessung aller Regionen bei ausgewogener finanzieller Belastung .... ein Pfeiler der schweizerischen Verkehrspolitik" sei. Unter Ziffer 2 heisst es: "Der Bundesrat tritt für das Prinzip der räumlichen Chancengleichheit ein, was insbesondere die Aufrechterhaltung einer angemessenen Grunderschliessung voraussetzt." Diese bedeutet nichts anderes, als dass der Bundesrat zum Ausdruck bringt, dass er sich für eine ausgewogene flächendeckende Grunderschliessung, welche die Einwohner unseres Landes in etwa gleichmässig belasten soll, einsetzen will. Ich danke dem Bundesrat für diese klare Weichenstellung.

Bei der Beantwortung meiner Fragen in den Ziffern 3 bis 7 weicht der Bundesrat nun aber klar von diesen Grundsätzen ab und fördert damit die bestehenden Ungleichgewichte in der Grunderschliessung unseres Landes. Zu den einzelnen Antworten gestatte ich mir folgende Bemerkungen anzubringen:

In Ziffer 3 führt der Bundesrat aus, dass er nicht gewillt sei, ein "räumlich festgelegtes flächendeckendes Netz für ein Grundangebot" zu definieren. Er werde demgegenüber in den Sachplänen aufzeigen, "nach welchen Grundsätzen und Prioritäten er Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsangebote bei seinen Aufgaben im Bereich Verkehr bereitstellen will". Diese Einschränkung verträgt sich nicht mit dem dargelegten Grundsatz, dass eine verkehrliche Grunderschliessung aller Regionen - aller Regionen! - ein Pfeiler der schweizerischen Verkehrspolitik sei.

In Ziffer 4 wird dargelegt, dass der Erlass der Sachpläne in der Zuständigkeit des Bundesrates liege und diese deshalb nicht dem Parlament vorgelegt würden. Immerhin führt der Bundesrat aus, dass Entscheide des Parlamentes beim Erlass der Sachpläne berücksichtigt würden. Die Bestrebungen der Verwaltung, die Prättigauerstrasse aus dem Nationalstrassennetz zu streichen, stehen im Widerspruch zu dieser Aussage. In der Tat wirft die Antwort des Bundesrates in Bezug auf die Sachpläne mehr Fragen auf, als sie Antworten gibt. Sachpläne des Bundesrates setzen kantonale Richtpläne, die in demokratischen Verfahren zustande kommen, ausser Kraft. Das Parlament soll nicht begrüsst werden. Es wird gesagt, dass aber Beschlüsse des Parlamentes berücksichtigt würden, d. h., dass z. B. die im Nationalstrassennetz festgelegten Nationalstrassen in die Sachpläne aufgenommen werden.

Diese wenigen Hinweise zeigen, dass bezüglich der Instrumente Sachpläne und Konzepte vieles unklar ist. Es ist zu hoffen, dass beispielsweise die UREK dieses raumplanerische Thema aufgreift und bezüglich der offenen Fragen Klarheit schafft.

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In Ziffer 5 nimmt der Bundesrat zum Thema finanzielle Belastung Stellung. Er spricht dabei nicht mehr, wie in Ziffer 1, von der verkehrlichen Grunderschliessung, sondern nur noch von der ausgewogenen Belastung durch die nationalen Verkehrsinfrastrukturen. Dabei bestätigt der Bundesrat die heutige krasse Benachteiligung des Kantons Graubünden mit einer Belastung von 1200 Franken je Einwohner gegenüber einem schweizerischen Mittel von 600 Franken. Die krassen Unterschiede sind auf die unterschiedlichen Strukturen, aber vor allem auch darauf zurückzuführen, dass die Klassierung der Strassen in den verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich erfolgt ist. Im Rahmen unserer Interpellation erwarteten wir Vorschläge des Bundesrates, wie er die Unterschiede ausgleichen bzw. reduzieren will. Dazu fehlen Aussagen. Der Hinweis, dass das Thema Grundversorgung und Finanzierung im Rahmen der Diskussion zum Service public und zum ländlichen Raum vertieft werde, löst keine Probleme.

In Ziffer 6 wird der NFA thematisiert. Es wird dargelegt - das ist nichts Neues -, dass sich der Bund in Zukunft mehr bei den Nationalstrassen und weniger bei den Hauptstrassen engagieren will. Dieses Engagement soll für den Bund haushaltneutral erfolgen, wobei sich nicht ausschliessen lasse - so sagt es der Bundesrat -, dass es zu Belastungen bzw. Entlastungen in den einzelnen Kantonen führen werde. Diese Umverteilung wird selbstverständlich stattfinden. Kantone mit vielen Nationalstrassen werden entlastet, vor allem die Zentren; Kantone mit wenigen Nationalstrassen werden belastet, vor allem die peripheren Gebiete unseres Landes. Es ist unabdingbar, dass diese Thematik aufgearbeitet wird und Lösungen aufgezeichnet werden, welche die vom Bundesrat in den Ziffern 1 und 2 aufgezeigten Grundsätze respektieren. Im Übrigen wurde diese Aufarbeitung hier bereits vor acht Jahren von Bundesrat Ogi und später von Ihnen, Herr Bundesrat Leuenberger, in Aussicht gestellt.

In Ziffer 7 wird darauf hingewiesen, dass im Laufe dieses Herbstes die Vernehmlassung zur Bahnreform II aufgelegt wird. Ich erinnere daran, dass hier im Frühjahr 2002 die Beschleunigung der Bahnreform II verlangt wurde. Der Bundesrat wollte damals meine Motion in ein Postulat umgewandelt sehen, weil er die entsprechenden Beschlüsse noch in der gleichen Session im Frühjahr 2002 fassen wollte. Die Arbeiten haben sich nun um mehr als ein Jahr verzögert, mit verheerenden Auswirkungen für die KTU. Für die Rhätische Bahn bedeutet es, dass der Betrieb nur noch mit Personalentlassungen aufrechterhalten werden kann und die Substanzerhaltung wichtiger Teile mehr denn je infrage gestellt ist. Wenn der Bundesrat in seiner Antwort festhält, dass der Substanzerhaltung oberste Priorität zukommt, so muss festgehalten werden, dass diese Aussage nur glaubhaft ist, wenn sie rasch umgesetzt wird. Im Moment steht man unter dem Eindruck, dass die Bahnreform II verzögert wird und die Interessen der SBB einseitig gefördert werden.

Die Antwort des Bundesrates zeigt, dass heute ein Konzept und klare Vorstellungen, welche die Grunderschliessung wie auch eine ausgewogene Finanzierung dieser Erschliessung aufzeigen, weitgehend fehlen. Wir sind deshalb auch weit davon entfernt, über Grundlagen zu verfügen, die eine sachliche Diskussion dieses Themas ermöglichen. Ohne klare Weichenstellungen wirkt auch die Aussage des Bundesrates, er setze sich im Interesse der Chancengleichheit für eine angemessene Grunderschliessung aller Regionen bei ausgewogener finanzieller Belastung ein, wenig glaubwürdig.

Ich bitte Sie aufgrund dieser Fakten um Verständnis dafür, dass ich mich, mit Ausnahme der einleitend erwähnten Grundsätze, von der Antwort des Bundesrates als nicht befriedigt erklären muss.