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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2003-10-01

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Ich komme nun zur eigentlichen Differenz: Es geht hier um Artikel 86 Absatz 3 Buchstabe bbis. Worum geht es konkret? Es geht um den Verwendungszweck der Hälfte des Reinertrages der Mineralölsteuer und des Reinertrages der Nationalstrassenabgabe für Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Zur Diskussion steht, ob als Adressaten nur die Agglomerationen, entsprechend dem Beschluss des Ständerates, oder ob neben den Agglomerationen auch die Städte zu erwähnen seien, wie dies der Beschlussfassung des Nationalrates entspricht. Der Nationalrat hat nun stillschweigend an seinem Beschluss festgehalten, will also auch die Städte nebst den Agglomerationen erwähnen.

Ich glaube sagen zu dürfen, dass nicht wenige in unserer Kommission nach wie vor der Auffassung, ja der Überzeugung sind, dass die Version des Ständerates an sich besser auszudrücken vermag, was effektiv und in der Tat gemeint ist: nämlich dass grundsätzlich alle Agglomerationen gemeint sind, dass selbstverständlich jede Agglomeration mindestens eine Stadt hat und dass demzufolge auch die grossen Städte mit erfasst sind, aber eben nicht nur sie. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass wir im Zusammenhang mit dem Agglomerationsverkehr insgesamt drei Versionen haben, wovon zwei in dieser Vorlage: Einerseits sprechen wir in Artikel 48a Absatz 1 Buchstabe g von "Agglomerationsverkehr", wir sprechen auch von Agglomerationsverkehr im Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative, und wir haben nun bei Artikel 86 nicht nur den Begriff Agglomerationsverkehr, sondern eben auch die Städte. Ich möchte zuhanden der Materialien darauf hinweisen, dass diese drei Begriffe inhaltlich das Gleiche meinen, nämlich dass grundsätzlich - ich sage es nochmals! - alle Agglomerationen Adressaten dieser Bestimmung sind, wobei es entsprechender Trägerschaften bedarf, und dass natürlicherweise auch die Städte und insbesondere die grossen Städte dazugehören, aber eben nicht nur sie.

Im übergeordneten Interesse, dass wir diese Differenz noch in dieser Session und damit auch in dieser Legislatur bereinigen können, beantrage ich Ihnen, hier dem Antrag der Kommission zuzustimmen.