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Bieri Peter · Ständerat · 2003-10-01

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Es ist ein Vorteil, wenn man einige Jahre in diesem Rat sitzt und eine gewisse Zeit in der gleichen Kommission bleibt, weil man so die Entwicklung in einem Bereich etwas mitverfolgen, vielleicht sogar mitgestalten kann. Ich bin jetzt acht Jahre in der WBK und habe erlebt, dass wir 1999 mit dem Universitätsförderungsgesetz einen ersten Schritt in diese Richtung getan haben. Herr Bürgi hat das auch erwähnt. Es ist damals auch gesagt worden, wir müssten uns hier schweizweit, die Kantone und der Bund, zusammenraufen, weil - was Herr Schmid jetzt zu Recht gesagt hat - die Universitäten kritische Grössen erreichen müssen. Auf der anderen Seite sind die ETH finanziell wesentlich besser ausgestattet als die Universitäten; deshalb muss die Aufteilung der Finanzierung, aber auch die Steuerung in diesem kleinen Land kritisch überprüft werden.

Nun ist zu diesem Universitätsförderungsgesetz, das ja bis 2007 befristet ist, schon damals die Absicht geäussert worden, dass die Hochschullandschaft Schweiz bis zum Jahre 2008 eine neue Gestalt erhalten müsse. Die Frage besteht: Braucht es dazu einen neuen Verfassungsartikel? Dazu wird sich wahrscheinlich Herr Bundespräsident Couchepin äussern. Wir in der zuständigen Kommission sind der Meinung - so, wie ich das herausspüren konnte -, dass der Bund, wie es auch Herr Schmid gesagt hat, eine grössere und bedeutendere Funktion in der Steuerung des tertiären Bildungsbereiches übernehmen müsste.

Wir haben im Rahmen der Diskussion des Leistungsauftrages der ETH die Zusammenarbeit mit anderen Universitäten auch angesprochen. Sie muss jeweils von den einzelnen Schulen - sprich in diesem speziellen Fall auch vom ETH-Rat - kommen. Erfreulicherweise kann man sagen, dass in der Vergangenheit doch einiges passiert ist: das Projekt "Arc lémanique", die Zusammenarbeit der ETH Zürich mit der Universität Zürich und jetzt ein geplantes Projekt mit der Thematik Systembiologie, in dessen Rahmen ein ETH-Institut in Basel errichtet wird. Die Frage wurde zu Recht gestellt, übrigens auch von einem Vertreter aus der Ostschweiz, warum nicht auch eine Zusammenarbeit z. B. mit der Hochschule St. Gallen möglich sei. Das wurde nicht verneint, auch wenn diese Zusammenarbeit bis dato projektweise gemacht wird und nicht auf Vereinbarungen beruht. Es wurde aber auch in unserer Kommission der Wille bekundet und der Auftrag mitgegeben, dass diese Zusammenarbeit intensiviert werden sollte. Die Schweiz soll dadurch einerseits in Forschungsbereichen eine kritische Grösse erlangen, andererseits sollen aber auch in der Lehre Zahlenverhältnisse erreicht werden, die ein geordnetes und sinnvolles Verhältnis von Studentinnen und Studenten zu Professoren darstellen.

Ich meine, in den nächsten vier Jahren werden wir in der tertiären Bildungsstufe eine erhebliche Arbeit zu leisten haben. Es wird die Frage zu beantworten sein, ob wir von der Verfassung her nach unten legiferieren sollten, oder ob die Bewegung "bottom-up", also von unten her, erfolgen soll und damit eine Lösung gefunden werden kann. Handlungsbedarf ist sicher gegeben. In der Kommission meinte ich herausspüren zu können, dass es richtig wäre, wenn der Bund mit einem neuen Verfassungsartikel das Heft in die Hand nehmen würde, um hier in einer sich stark wandelnden Welt der Forschung und Lehre auf Hochschulstufe eine wichtigere Rolle spielen zu können.

In diesem Sinne wird mit dieser Arbeit unsere Aufgabe nicht abgeschlossen sein, sondern ich denke, dass gerade die WBK, zusammen mit dem Bundesrat, in den nächsten vier Jahren noch eine gewaltige Aufgabe zu leisten haben wird.