Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-10-01
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-10-01
Wortprotokoll
Zwar steht der Bundesrat der Stossrichtung der Motion offensichtlich positiv gegenüber. Ich danke ihm dafür. Trotzdem beantragt er die Umwandlung in ein Postulat; dies deshalb, weil noch verschiedene Fragen bezüglich einer allfälligen Unterstellung der Militärversicherung als selbstständiges Sozialversicherungssystem unter die Suva vertieft zu prüfen seien.
Dafür müsste man selbstverständlich Verständnis haben. Selbstverständlich sind die Auswirkungen jeder Reorganisation - und darum geht es, nur darum! - immer sorgfältig zu prüfen. Die vorliegenden Fragen sind meines Erachtens allerdings durchaus überblickbar. Es geht lediglich darum, den Vollzug der Militärversicherung der Suva zu übertragen. Dies ist der Kern der Motion. Der Entscheid ist damit im Grunde genommen durchaus mit anderen organisatorischen Entscheiden des Bundesrates vergleichbar, etwa mit der Unterstellung der Unfall- und Krankenversicherung unter das Bundesamt für Gesundheit. Allerdings ist die Ebene eine andere, indem die gesetzliche Grundlage hier weitgehend anzupassen ist, dies sei durchaus zugestanden. Auf der anderen Seite ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Führungssituation der Militärversicherung zurzeit, so darf ich sagen, "liquid" ist. Wie den Medien zu entnehmen war, ist ja letzte Woche die Direktion dieses Bundesamtes nur ad interim wieder besetzt worden.
Der Entscheid über das Ziel einer Reorganisation der Militärversicherung ist auch deshalb reif, weil der Bundesrat selbst in der Antwort auf meine Interpellation 00.3316 zum Status der Militärversicherung am 13. September 2000 Folgendes ausgeführt hat: "Der Bundesrat wird der Bundesversammlung noch in dieser Legislatur eine Teilrevision des Militärversicherungsgesetzes unterbreiten. Dabei sollen unter anderem aufgrund der seit dem Inkrafttreten des neuen MVG am 1. Januar 1994 gemachten Erfahrungen die wünschbaren Anpassungen einzelner Rechtsinstitute vorgeschlagen werden. Der Bundesrat wird die endgültigen Überprüfungsergebnisse - in vollständiger Kenntnis der künftigen Konturen der Armee und der übrigen Sicherheits- und Friedensdienste des Bundes - in der Botschaft vorlegen und sich zur Frage der Zukunft der Militärversicherung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht äussern. Spätestens bei dieser Gelegenheit wird der Bundesrat der Bundesversammlung auch die endgültigen Überprüfungsergebnisse zur Eidgenössischen Rehabilitationsklinik in Novaggio unterbreiten."
Nun neigt sich diese Legislatur tatsächlich ihrem Ende zu. Die künftigen Konturen der Armee sind festgelegt, und zurzeit werden sie umgesetzt. Auch die Zivilschutzreform ist über die Hürden, und die Realisierung ist im Gange. Der Handlungsbedarf ist damit auch für die Militärversicherung ausgewiesen, da die geleisteten Diensttage nun zurückgehen. Ebenso wirkt sich bei der Suva die Fokussierung auf die Industrie mit ihren rückläufigen Beschäftigungszahlen aus.
Die Grundkosten pro Versicherten wachsen bei beiden Versicherungen an. Militärversicherung und Suva haben einen ähnlichen gesetzlichen Auftrag auszuführen. Beide weisen im Versicherungsbereich Parallelen auf und haben ein weitgehend gleiches Leistungsspektrum von Heilkosten und Geldleistungen. Bei beiden sind Schadenabwicklung, Regresswesen, Rechtswesen vergleichbar. Beide haben auch landesweit Aussenstellen. Es ergeben sich damit grosse Synergiemöglichkeiten, noch weit über die heutige partielle Zusammenarbeit etwa im Tarifbereich hinaus. Für beide ergeben sich somit auch längerfristige Vorteile, längerfristige Absicherungen, und wie mir aus beiden Bereichen - Militärversicherung und Suva - in den seit der Beantwortung der Interpellation vergangenen drei Jahren auch immer wieder bedeutet wurde, haben beide auch an einer Zusammenlegung des Vollzugs im Sinne der Motion durchaus Interesse.
Unter diesen Umständen rechtfertigt sich mein Festhalten an der Form der Motion, und ich bitte Sie in diesem Sinne um Ihre Unterstützung.