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Frick Bruno · Ständerat · 2003-10-01

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

In diesem Fall verhält es sich gerade umgekehrt: Unser Rat hat einhellig beschlossen, der Standesinitiative Jura Folge zu geben; der Nationalrat hat das mit knappem Entscheid nicht getan. Wenn wir konsequent sind, müssen wir der Initiative Folge geben. Was will sie?

Sie versucht, die Kriterien betreffend den Risikoausgleich unter den Krankenkassen zu erweitern. Das Begehren des Kantons Jura entspricht genau jenem, welches der Ständerat ebenfalls aufgenommen hat. Wir waren uns anlässlich der KVG-Revision einig, dass der Risikoausgleich zu verbessern sei, und zwar als eine wichtige Marktvoraussetzung, nicht als Marktbehinderung. Wir haben im Krankenversicherungsgesetz in Absatz 4 der Übergangsbestimmungen den Bundesrat verpflichtet, innert fünf Jahren einen Vorschlag zur Verbesserung des Risikoausgleiches vorzulegen. Das KVG ist noch nicht bereinigt. Wenn nun eine Standesinitiative dasselbe verlangt, was wir bereits "auf den Schlitten gepackt" haben, müssen wir auch der Standesinitiative Jura Folge geben. Wenn das Gesetz revidiert und in Kraft ist, kann sie abgeschrieben werden. Es wäre aber ein "venire contra factum proprium", ein widersprüchliches eigenes Handeln, wenn wir im Gesetz etwas verlangen und das gleich lautende Begehren eines Kantons abweisen würden.

Ich bitte Sie, am bisherigen Entscheid festzuhalten und der Initiative des Kantons Jura Folge zu geben.