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Pelli Fulvio · Nationalrat · 2003-10-01

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Mit diesem Ordnungsantrag gibt sich die SVP sicher, nach den Wahlen über eine bessere Vertretung im Parlament verfügen zu können. Sonst hätte sie den Antrag nicht gestellt. Es ist schön festzustellen, dass bei den SVP-Kollegen Selbstsicherheit und Optimismus herrschen. Sie freuen sich über die Informationen, die die Meinungsumfragen verbreiten: 26/26 lesen wir immer wieder. Aber 26/26 ist eine gefährliche Kombination. (Heiterkeit) Ich wünsche der SVP viel Erfolg, stelle aber fest, dass unser Gesetz etwas anderes vorschreibt, als der Ordnungsantrag möchte: "Frei gewordene Stellen werden bei der nächsten Session der Bundesversammlung für den Rest der Amtsdauer wieder besetzt." So sagt es das Bundesrechtspflegegesetz, so ist auch die Praxis, der diese Versammlung immer gefolgt [PAGE 1768] ist. Nur in Ausnahmefällen konnten die frei gewordenen Stellen beim Bundesgericht in der nachfolgenden Session nicht besetzt werden. In jenen wenigen Fällen waren nicht die Meinungsumfragen der Grund der Verspätung. Überlassen wir der Zukunft die Antwort über die künftigen Wähleranteile der SVP, und lassen wir uns vom Gesetz und von der geltenden Praxis leiten, die auch sagt, dass ein künftiger Anspruch der SVP auf einen Bundesrichter oder eine Bundesrichterin im Moment nicht zu bestreiten ist, aber auch, dass er nur dann geltend zu machen ist, wenn ein Richter zu ersetzen ist, der von einer Partei vorgeschlagen wurde, die übervertreten ist. Das ist im Moment bei der FDP nicht der Fall.

Ich bitte Sie deshalb, den Ordnungsantrag abzuweisen und die von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Kandidatin Frau Christina Kiss-Peter sowie den Tessiner Kandidaten Ivo Eusebio zu unterstützen.

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