Baader Caspar · Nationalrat · 2003-10-01
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-10-01
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion steht hinter dem gemeinsamen Vorschlag für die Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes und hat entsprechend dem Vorschlag der Gerichtskommission ihrerseits Frau Sylvia Frei-Hasler aus Ellikon an der Thur und Herrn Emanuel Hochstrasser aus Luzern nominiert. Wir unterstützen auch die Anträge für das Präsidium und Vizepräsidium des Bundesstrafgerichtes.
Bei den Ersatzwahlen für das Bundesgericht anerkennt die SVP-Fraktion einerseits den Anspruch der italienischsprachigen Schweiz und unterstützt deshalb die Kandidatur von Herrn Ivo Eusebio. Andererseits aber beansprucht unsere Fraktion den schon längst fälligen zusätzlichen Sitz für die SVP am Bundesgericht.
Sie alle sprechen in der Öffentlichkeit immer wieder von Konkordanz. Konkordanz heisst aber proportionale Vertretung in den massgebenden Behörden, also im Bundesrat und im Bundesgericht. Dies scheint aber für die SVP seit vier Jahren nicht mehr zu gelten. Man verwehrt uns diesen Anspruch immer wieder. Die SVP hat nämlich einen proportionalen Anspruch am Bundesgericht von 6,47 Sitzen. Effektiv haben wir am Bundesgericht in Lausanne bisher nur fünf Richter, sind also mit fast 1,5 Richtern untervertreten. Selbst wenn man die proportionalen Ansprüche für das Bundesgericht in Lausanne und für das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern zusammenrechnet, ist die SVP mit fast einem Richter bzw. einer Richterin untervertreten, während die FDP, Herr Kollega Pelli, klar übervertreten ist.
Mit Herrn Dr. iur. Werner Bochsler aus Chur präsentiert Ihnen die SVP-Fraktion heute einen bestausgewiesenen Kandidaten, der bereits seit Herbst 2000, also seit drei Jahren, erfolgreich als nebenamtlicher Richter am Bundesgericht tätig ist.
Ich bitte Sie deshalb im Namen unserer Fraktion, mit der Wahl von Herrn Dr. Bochsler zum neuen Bundesrichter den seit vier Jahren ausgewiesenen Anspruch der SVP-Fraktion auf einen weiteren Sitz im Bundesgericht zu respektieren, und danke Ihnen für Ihre Unterstützung.