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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2003-12-01

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-01

Wortprotokoll

Die Stiftung Bibliomedia Schweiz, 1920 als Stiftung Schweizerische Volksbibliothek gegründet, fördert das allgemeine öffentliche Bibliothekswesen in der Schweiz, namentlich in bibliothekarisch ungenügend ausgerüsteten Regionen. Sie stellt als Ressourcenbibliothek den Zugang der gesamten Bevölkerung zum Buch, aber auch zu den anderen Medien sicher, welche in den Bibliotheken angeboten werden. Neben Bibliotheken und insbesondere auch Schulen profitieren auch Spitäler, Heime, Gefängnisse, Jugendzentren und andere Institutionen von dieser Einrichtung.

Bibliomedia nimmt drei ganz wichtige Aufgaben wahr: erstens Leseförderung, zweitens regionaler Ausgleich und ausgeglichene Versorgung aller Landesteile und drittens Austausch und Integration.

Zur Leseförderung: Die Bibliomedia spielt eine bedeutende Rolle bei der Buch- und Leseförderung in der Schweiz, und [PAGE 1781] sie hat sowohl in Bezug auf den Illettrismus der Erwachsenen als auch in Bezug auf die schwachen Lese- und Schreibkompetenzen der jugendlichen Schulabgängerinnen und Schulabgänger einen Auftrag zu erfüllen. Denn Lese- und Sprachkompetenz und die damit verbundenen Denk- und Wahrnehmungsfähigkeiten entwickeln und erhalten sich bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch das Lesen. Die Förderung der Lesekompetenz ist letztlich Grundlage aller weiterführenden Anstrengungen in der Bildungspolitik. Die Pisa-Studie hat gezeigt, dass die Schweiz hier unter dem Durchschnitt liegt und Handlungsbedarf besteht.

Zum regionalen Ausgleich: Bibliomedia hat viel dazu beigetragen, dass die Schweiz heute auch in wirtschaftlich schwächeren Regionen über ein gut ausgebautes Netz an öffentlichen Bibliotheken verfügt. Viele dieser Bibliotheken können aber nur überleben und sich weiterentwickeln, wenn sie sich auch in Zukunft auf die Unterstützung durch ihre zentrale Ressourcenbibliothek verlassen können.

Bibliomedia trägt sodann wesentlich zum Wissens- und Literaturaustausch über die Sprachgrenzen und zur Versorgung fremdsprachiger Bevölkerungsgruppen mit Literatur bei und somit zum Austausch, zur Integration und zur Verständigung. In unserem mehrsprachigen Land ist die Stiftung ein wichtiges Bindeglied zwischen den Sprachregionen, aber auch für den Kulturaustausch.

Die gesamtschweizerische Bedeutung, die Bibliomedia hat, ist gross, und die Aufgaben, die Bibliomedia wahrnimmt, liegen im nationalen und im öffentlichen Interesse. Entsprechend wichtig und gerechtfertigt ist denn auch die Unterstützung durch den Bund.

Weil für die Unterstützung der Stiftung in den Jahren 2004 bis 2007 keine formellgesetzliche Grundlage besteht, wird Ihnen hier ein Gesetzentwurf unterbreitet. Das beantragte Bundesgesetz ist als Übergangslösung bis zur definitiven Ausgestaltung einer gesetzlichen Grundlage zu verstehen. Diese Lösung ist im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen neuen Kulturförderungsgesetzes vorgesehen, das 2007 in Kraft treten soll.

Das Bundesgesetz war in der Kommission unbestritten, und die WBK beantragt Ihnen einstimmig, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Im Weiteren geht es um die Finanzhilfe: Seit 1921 unterstützt der Bund die Stiftung über die Ausrichtung einer Finanzhilfe. Dabei gibt es einige wichtige Grundsätze: Es gibt eine klare Kostenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, und es gibt ein Subsidiaritätsprinzip. Bibliomedia betreibt nicht mit Bundesgeldern Gemeindebibliotheken; die Stiftung schafft aber wirkungsvolle Anreize und bietet konkrete Unterstützung, damit auch die Gemeinden und Kantone ihre diesbezüglichen Aufgaben besser erfüllen können.

Die Weiterführung der Bundesbeiträge ist nicht nur sinnvoll und gerechtfertigt, sondern auch dringend nötig; sie war denn auch im Grundsatz in Ihrer Kommission unbestritten. Die einzige Differenz, die wir hatten, betraf den Betrag. Eine Minderheit möchte gemäss Entwurf des Bundesrates den seit dem Jahre 2000 ausgerichteten Beitrag von 2 Millionen Franken pro Jahr für die Jahre 2006 und 2007 auf 1,5 Millionen reduzieren. Die Kommissionsmehrheit ist ganz klar der Meinung, dass angesichts der wichtigen Aufgaben eigentlich mehr Mittel eingesetzt werden müssten - das steht bei der heutigen Finanzlage des Bundes natürlich nicht zur Diskussion -, dass die Bundeshilfe aber mindestens im gleichen Umfang von 2 Millionen Franken pro Jahr weitergeführt werden muss. Stichworte dazu: Illettrismus und Pisa-Studie; ich werde bei der Detailberatung noch darauf zurückkommen, jetzt nur so viel: Eine Kürzung dieser Beiträge würde in völligem Widerspruch zur heutigen Situation und auch zum grossen Bedarf stehen.

Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.