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Leuthard Doris · Nationalrat · 2003-12-02

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-02

Wortprotokoll

Sie kennen diverse Geschichten aus den Medien: Jedes Jahr werden in der Schweiz Dutzende von Millionen Franken wegen Geldwäscherei oder wegen Drogenhandels eingezogen. Die kantonalen Justizbehörden arbeiten gut und haben Erfolg. Was dann aber mit den eingezogenen Geldern passiert, ist bis heute unklar, aber wichtig für den Rechtsstaat Schweiz, sowohl innerstaatlich als auch im internationalen Verhältnis. Das Sharing-Gesetz hat daher auch seine Bedeutung für den Finanzplatz Schweiz, für unsere Glaubwürdigkeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Nehmen wir den Fall Montesino, jenes Peruaners, der als ehemaliger Drahtzieher des Regimes Fujimori jahrelang Schutzgelder aus Drogentransporten kassiert hat. In Zürich und Genf sind 113 Millionen Franken blockiert, und es geht um die Frage, was damit geschehen soll. Oder nehmen wir den Fall von Arana de Nasser, einer Frau, die seit 1978 Drogengelder ihres Mannes via Bankkontos in Zürich gewaschen hat. Am Tag der Beschlagnahme waren es 180 Millionen Dollar. Sie mögen sich sicher an die Geschichte der Marcos-Gelder erinnern, wo 1986 insgesamt 1 Milliarde Franken in Zürich blockiert wurden und ein jahrelanger Rechtsstreit entstand, wobei auch die Familie Marcos immer wieder versucht hat, mit unzähligen Rechtshilfegesuchen, an diese Gelder heranzukommen. Es ist Handlungsbedarf da, diese Unkorrektheiten und Unklarheiten zu beenden und das Ganze einer klaren gesetzlichen Regelung zuzuführen. Das machen wir mit diesem Gesetz.

Zur heutigen Rechtslage: Die entsprechenden Bestimmungen aus dem Jahre 1942 sind vor allem für die komplexen internationalen Fälle ungenügend. Danach fallen nämlich Erlöse jenem Gemeinwesen zu, das die Einziehung verfügt hat, und das sind in der Schweiz in der Regel die Finanzplätze Zürich, Genf und auch das Tessin als exponierte Bankenplätze. Mit der neuen Regelung schaffen wir klare Teilungsregeln. Wir schaffen Transparenz und vermeiden langwierige Kompetenzkonflikte unter den Kantonen über die Zuständigkeit für ein Strafverfahren. Wir schaffen auch Teilungsregeln im internationalen Verhältnis, was für die Schweiz wichtig ist.

Die CVP-Fraktion ist daher ganz klar für Eintreten auf diese Vorlage, sie steht jedoch einer Zweckbindung der Gelder und der Fondslösung der Mehrheit skeptisch gegenüber. Diese Fondslösung schafft mehr Unklarheiten als Klarheiten, und sie greift in die Kompetenz der Kantone ein. Wir ziehen es vor, dass die Kantone selber entscheiden, was mit diesen Geldern passiert. So haben Kantone wie Genf, Waadt und Freiburg bereits Gesetze über die Verwendung dieser beschlagnahmten Gelder erlassen. Sie haben kantonale Zweckbestimmungen bereits eingeführt, und das finden wir die richtige Lösung.

Ich bitte Sie daher, dem Gesetz zuzustimmen und in der Folge die Version des Ständerates und bei der Zweckbindung die Minderheit II (Leuthard) zu unterstützen.

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