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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-12-02

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2003-12-02

Wortprotokoll

Es ist tatsächlich so, dass die heutige Rechtslage ungenügend und auch unklar ist. Wir begrüssen daher diesen Gesetzentwurf und werden uns für Eintreten aussprechen. Wir werden aber nicht dem Antrag der Mehrheit der Kommission, sondern dem Antrag der Minderheit I (Siegrist) zustimmen.

Die Minderheit I nimmt die Lösung des Bundesrates und des Ständerates auf. Wir möchten bei dieser Lösung bleiben, und zwar aus folgenden Gründen: Zweckbindungen und Fondslösungen sind immer zu hinterfragen. Sie schränken in der Regel die finanziellen Handlungsmöglichkeiten, den finanziellen Handlungsspielraum ein. Sie dienen auch der Umgehung der Schuldenbremse. Wenn kein triftiger Ausnahmefall vorliegt, so ist von einer Zweckbindung und von Fondslösungen abzusehen. Ich stelle fest, dass hier kein entsprechender Ausnahmefall gegeben ist, wonach sich eine andere Beurteilung aufdrängen würde.

Die grosse Mehrheit der Kantone ist ebenfalls gegen die Zweckbindung, wie sie die Mehrheit der Kommission möchte; sie ist auch gegen die Fondslösung. Eine solche Lösung ist aber auch deshalb abzulehnen, weil in diesem speziellen Fall überhaupt nicht gesagt werden kann, wie viel Geld wann in diesen Fonds fliessen wird für die bestimmten Zwecke, denen der Fonds zugeführt werden soll. Es ist eine ungewisse, eine unsichere Lösung, die hier von der Mehrheit vorgeschlagen wird.

Zur Lösung der Minderheit II (Leuthard): Sie liegt im Prinzip auf der gleichen Linie wie diejenige der Minderheit I. Aber es ist nur eine Scheinlösung, ein Scheinkompromiss. Diese Lösung hat das Element der Zweckbindung in sich, aber eben nur "es bitzeli". Wir lehnen diese halbe Lösung ab.

Wir empfehlen Ihnen, dem Antrag der Minderheit I, also der klaren Lösung des Bundesrates und des Ständerates, zuzustimmen.