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Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2003-12-02

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-02

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion ist ebenfalls für Eintreten und spricht sich für die Minderheit I aus.

Natürlich ist es immer attraktiv, bei solchen Gelegenheiten die eine oder andere Aufgabe zu sichern, die man sonst gefährdet sieht, die eine oder andere Aufgabe auf diese Art unter Dach zu bringen und sie der finanzpolitischen Diskussion zu entziehen. Aber das Ziel des Grundsatzes - da muss ich einigen Voten von vorhin widersprechen -, dass aus den eingezogenen Mitteln ein Teil wenn möglich den Opfern zugute kommen soll, wird mit der Mehrheitslösung ja gerade nicht erzielt: Denn obwohl nur etwas mehr als ein Drittel in diesem Bereich anfällt, soll hier ein einziger Deliktsbereich herausgegriffen und berücksichtigt werden.

Andere Fondslösungen und Zweckbindungen gibt es leider sehr viele, wie gesagt wurde. Aber die anderen Fondslösungen, die wir in unserer Gesetzgebung haben, sind entweder durch die vorher dargelegten Prinzipien begründet, oder es sind Investitionsfonds. Das ist gerade der Unterschied. Die Investitionsfonds, die Sie erwähnen, sind dazu da, um Mittel zur Abdeckung der vom Parlament gesprochenen Verpflichtungskredite bereitzuhalten. Das ist nicht das Gleiche wie die Fondslösung, die wir hier diskutieren. Soweit sie eben nicht durch solche Grundsätze begründet sind, handelt es sich um Sündenfälle, und das Parlament hat vor einem Jahr mit sehr grosser Mehrheit den finanzpolitischen Leitsatz 23 beschlossen, der besagt, dass man solche Sündenfälle in Zukunft vermeiden will, weil man sonst das neue finanzpolitische Konzept und die Schuldenbremse gar nicht zur Anwendung bringen kann. Wir sind hier wieder einmal an einem Punkt - wie es gestern schon gesagt wurde -, dass man sich im Grundsätzlichen offenbar schnell einmal einig ist, sich im Konkreten dann aber eine Abweichung wieder allzu leicht macht.

Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, beim klaren Kurs des Bundesrates, des Ständerates und der Minderheit I zu bleiben, weil auch die Lösung der Minderheit II zwar deutlich besser als jene der Kommissionsmehrheit, letztlich aber eine Scheinlösung ist, da sie ja nur die ohnehin bestehenden Grundsätze wiederholt, das Problem letztlich aber eben auch nicht löst.